Guten Abend zusammen,
ich habe ein Problem und zwar folgendes:
Mandant bucht neu mit Lexoffice, ich habe den Steuerberaterzugang und starte den Export. Ich erhalten nun 2 zip-Ordner, einmal den DATEV Export mit den Buchungsstapeln, welcher ich extrahiere und anschließend in Kanzlei Rewe importiere, das funktioniert auch.
Den zip-Ordner Belegbilder lade ich über DATEV Belegtransfer nach DUO hoch, es erscheint auch die Meldung das der Upload erfolgreich vollzogen wurde. Wenn ich nun aber in DUO gehe, sehe ich keinerlei Belege... Wenn ich in Kanzlei Rewe beim Buchungssatz auf das Beleglink Icon klicke erscheint logischerweise nur die Fehlermeldung das der Beleg nicht gefunden werden konnte..
Hat noch jemand solch ein Problem?
Vielen Dank und noch einen schönen Abend gewünscht.
@herrkirner schrieb:
Hat noch jemand solch ein Problem?
Das geht viel einfacher mit 1 Klick: Bitte bei lexOffice um Freischaltung des Buchungsdatenservice bitten. Dazu dem Support die E-Mail Adresse des Mandanten in lexOffice geben. Dauert maximal 1 Tag.
Danach via myDATEV Mandantenregistrierung zum betreffenden Mandanten nochmals den Buchungsdatenservice mit eigener Beraternummer bestellen. Das kostet für den Mandanten nichts. Mandantengenutzte Beraternummer plus Passwort in der Beraternummern-Kennwörter-Verwaltung speichern. Die Kombination gibt es in den DATEV Mitteilungen nochmals als PDF. Die PDF kann man zum Mandanten in DMS / Dokumentenablage ablegen.
Danach in den lexOffice Einstellungen den Buchungsdatenservice auswählen und mit DUO verbinden. Dazu braucht Ihre SmartCard entsprechende Rechte.
Ist das alles geschafft: 1 Kick und die Buchungsdaten landen im DATEV RZ und können dort abgerufen werden; die Belegbilder landen im DUO.
Im REWE hat man dann Buchungen an denen das Belegbild hängt. Kein Belegtransfer nötig. Keine ZIP. Kein manueller Export. 1 Klick - fertig 😊.
Bitte nicht von den Umständen abschrecken lassen. Denken Sie an die Kollegen, die die Buchhaltung eventuell mal übernehmen sollen und muss man denen nur sagen: Periode auswählen > übertragen > fertig, gibt es weniger Probleme, als wenn man erst mit dem Belegtransfer ankommt und den für jeden Mitarbeiter einstellen muss. Dann legt man am besten die ZIP in einem zentralen Ordner ab, damit auch andere an den Download kommen ... zu viele Fallen, über die man stolpern kann. Als StB bei lexOffice einloggen und die Daten übertragen lassen. Das schafft jeder 💪.
Hallo,
wir haben in der Kanzlei das Problem, das der Mandant über die Kanzleiberaternummer läuft und nicht über eine mandantengenutzte Beraternummer.
Deshalb komme ich bei der myDatev Mandantenregistrierung auch nicht weiter. Das heißt um den Buchungsdatenservice nutzen zu können, muss ich eine mandantengenutzte Beraternummer bestellen und die Smartcard von der Kanzlei neu bestellen, weil die mit der Kanzleiberaternummer laufen oder liege ich da falsch? 🙂
@Hendrik88 schrieb:
das der Mandant über die Kanzleiberaternummer läuft und nicht über eine mandantengenutzte Beraternummer.
Was "läuft" da genau? Es gibt nur den Ordnungsbegriff = Kombination aus Berater- und Mandantennummer = Speicherort der Daten im DATEV RZ.
@Hendrik88 schrieb:
Deshalb komme ich bei der myDatev Mandantenregistrierung auch nicht weiter.
Warum? Wenn in der Leistungsübersicht des Mandanten unter mandantengenutzte Beraternummer die Kanzleiberaternummer steht, ist was schief gelaufen. Rechtsklick > löschen und dann darf man von vorn starten.
@Hendrik88 schrieb:
Das heißt um den Buchungsdatenservice nutzen zu können, muss ich eine mandantengenutzte Beraternummer bestellen [...]
Korrekt.
@Hendrik88 schrieb:
[...] und die Smartcard von der Kanzlei neu bestellen, weil die mit der Kanzleiberaternummer laufen oder liege ich da falsch?
Verstehe ich nicht.
Hier fehlt Verständnis wie DATEV allgemein funktioniert. Ist aber in einem Meeting 10x schneller erklärt als wenn man hier Romane schreibt. @nadimb: You know? 😉
Wir machen das ohne Buchungsdatenservice über Belegtransfer. Das dauert nicht lange und funktioniert tadellos.
Hier ist zwar noch die Anleitung mit dem alten Belegtransfer, der neue geht aber genauso.
@guenther schrieb:[...]
Wir machen das ohne Buchungsdatenservice über Belegtransfer.
[...]
... ist mir als erste Lösung auch am liebsten
... dann weiß man wenigstens, auf welchem Weg und an welchem Ort sich die Buchungsdaten gerade befinden
... bei den diversen Datev-Daten-Services, wie z.B. auch dem Buchungsdatenservice, weiß man bzw. weiß ich nie so genau, was da 'backstage' genau vor sich geht 😎
Moin,
@Hendrik88 schrieb: wir haben in der Kanzlei das Problem, das der Mandant über die Kanzleiberaternummer läuft und nicht über eine mandantengenutzte Beraternummer.
Was ja auch mittlerweile von DATEV durchaus empfohlen wird. Damit die Kanzlei auch den Buchungsdatenservice (oder auch den Rechnungsdatenservice) nutzen kann, schreiben Sie an die DATEV-Logistik, dass Sie für die Kanzleiberaternummer auch die beiden Services eingetragen haben möchten.
Eine Registrierung mit der Kanzleiberaternummer wird von DATEV derzeit nicht direkt unterstützt, braucht es aber, wenn die Konstellation so vorliegt. Hierbei ist es auch egal ob der Mandant in LexOffice/SevDesk die Übertragung anstößt oder die Kanzlei.
Sobald der Buchhaltungsbestand auf der Kanzleiberaternummer liegt, braucht es dort auch einen Vertrag für die Services...
So hat es mir der Support Anfang dieses Jahres erklärt. Wurde dann so eingerichtet und los ging es.
@metalposaunist : Und Ja, in der Vergangenheit war es ausreichend eine mandantengenutzte Beraternummer anzulegen, auf der die Mandantenregisterierung für diese Services angelegt wurden. Seit November/Dezember 2022 ging es aber mit der Übertrag nicht mehr. Mandant hat dann immer einen Fehler "ist nicht berechtigt" bekommen. Rechte in der RVo waren einwandfrei und haben in der Vergangenheit auch funktioniert. Man(n) lernt nie aus...
Beste Grüße
Christian Ockenfels
@chrisocki schrieb:
schreiben Sie an die DATEV-Logistik, dass Sie für die Kanzleiberaternummer auch die beiden Services eingetragen haben möchten.
Bestellen lassen alleine reicht nicht. Die müssen in der Rechteverwaltung online danach auch freigeschaltet werden. Das wird DATEV sicherlich nicht tun.
@chrisocki schrieb:
Seit November/Dezember 2022 ging es aber mit der Übertrag nicht mehr.
Und Ihr hattet die Services nicht auf der Kanzleiberaternummer gebucht? Warum nicht? 🤔 Kosten ohne aktive Nutzung eh nichts. Genauso wie die Lohndatenservices. Solange kein Bestand verbunden wird: 0 EUR Kosten. Also bestellen für den Fall der Fälle.
Die Lohndatenservices für die Kanzleiberaternummer konnte ich übrigens via myDATEV Mandantenregistrierung ganz normal bestellen. Da habe ich nicht Bitte, Bitte sagen müssen.
@metalposaunist schrieb: Und Ihr hattet die Services nicht auf der Kanzleiberaternummer gebucht?
1. weil wir es nicht brauchten
2. weil es in der Vergangenheit auch ohne funktionierte
Die überwiegende Mehrheit der Mandanten, die digital Buchführungsunterlagen austauschen, andere Wege beschreiten (CSV-Dateien, Upload in DUO, etc.).
Die beiden Mandanten, die es betroffen hat, sind Jahresbuchhaltungen. Deshalb ist es jetzt erst aufgefallen.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Da halte ich es lieber wie DATEV: Was der Mandant an neuen Services hat, bekommt "automatisch" auch die Kanzlei verpasst. Brauchen wir Auftragswesen online als Kanzlei? Nö. Haben wir es trotzdem? Ja. 😉
Nutzen wir als Kanzlei die Lohndatenservices? Nö. Nutzen wir es beim Mandanten? Ja. 😬
Man kennt doch die DATEV - vorbauen, damit man in solche Probleme nicht erst noch aktiv rennt 😅.
Hallo,
Wir haben im Lexoffice die Option „nur die Belege inkl. der Belegdaten" zum Exportieren verwendet und die Zip Datei über den Belegtransfer hochgeladen. Die Belege sind auch im UO angekommen können aber nicht zur Weiterverarbeitung im KaRewe bereitgestellt werden.
Und warum werden die Rechnungsdatenservices nicht genutzt? Wenige Klicks und alles landet da, wo es hin soll. Der Umweg über den Belegtransfer ist fehleranfällig und nicht schneller / effizienter.
und warum darf nicht jeder so arbeiten wie er will, sondern soll alles immer so machen wie du es willst?
Wir leben in einer Demokratie. Hier darf jeder machen, was er will. Ggf. muss man danach mit den Konsequenzen leben (Strafe / Gefängnis).
Ich zeige nur mögliche Lösungen auf.
@Gelöschter Nutzer: Sie dürfen das natürlich so machen, so wie es Ihnen gefällt.
Das Problem ist gelöst, es wurde nicht die richtige Datei zum Hochladen ausgewählt.
Und das kann nicht passieren, wenn man den Datenservice nutzt 😊
@Michael22 schrieb:
Und das kann nicht passieren, wenn man den Datenservice nutzt 😊
Richtig. Da kann man nur den falschen Monat wählen und zusätzlich den Haken bei Dubletten aktivieren, sodass lexOffice anhand der BelegIDs aber dennoch nichts doppelt ins DUO überträgt 👍.
Danke für den Grund, warum alle nach meiner Pfeife tanzen sollen 😅. Das Leben schreibt Geschichten ...