Hallo,
ich bräuchte mal einen Rat von Usern, die folgenden Workflow haben:
Import der Buchungen über die EXTF_ csv Datei nach Kanzlei Rechnungswesen PLUS
Import der Belegbilder über die App Belegtransfer.
-> Was passiert, wenn man bei diesem Ablauf in der csv Datei das Festschreibekennzeichen 1 (=Festschreibung) mitgibt. Ich frage mich, ob man dann danach immer noch die Belegbilder den Buchungen zuordnen kann. Oder darf man wenn man diesen Workflow hat, das Festschreibekennzeichen NICHT setzen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn die korrekten Beleg-IDs schon in der Importdatei stehen, ist der spätere Upload der Belege nach der Festschreibung kein Thema.
wichtig ist, dass die Verknüpfung nach Unternehmen online schon am Buchungssatz hängt, ob der Beleg dann schon hochgeladen wurde, ist erstmal egal 🙂
Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort!
Wer aus Vorsystemen der Buchhaltung Buchungen im DATEV-Format bereitstellt, sollte beide Möglichkeiten vorsehen. Das wird in DATEV-Programmen Reisekosten classic und LuG auch so gehandhabt.
Mfg Sven Ehlers.
Danke für den Hinweis, diese Option gibt es - ich wollte mit meiner Frage sicher stellen, dass auch beide Sinn machen.