Sorry, dass ich nochmals auf dieses Thema zurückgreife: Die erwähnte Geburtsbeihilfe kann zwar zutreffend als " Corona-Bonus " st-/sv-frei ausgezahlt werden. Ausgangslage ist jedoch eine Rückerstattung üb.ca. € 550,-- an den AG bzgl. einer Abrechnungs-Korrektur aus 03/20, die der AG nun dem AN als sog. Geburtsbeihilfe erlassen möchte und bereits in 05/20 st-/sv-pflichtig abgerechnet wurde, wobei die Abzüge nicht unerheblich und alle unzufrieden mit dieser Lösung sind. Eine Möglichkeit wäre nun, die st-/sv-pfl.Geburtsbeihilfe in 05/20 zu stornieren und in 06/20 als st-/sv-freien Corona-Bonus auszuzahlen, doch da es sich um eine Überzahlung aus einer früheren Korrektur-Abr.handelt, müsste dann nicht dieser Betrag netto wieder in Abzug gebracht werden, um die noch immer bestehende Forderung des AG aus Abr.03/20 auszugleichen? M.f.G. Helga
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