Hallo, das liegt an der unter Mandantenstammdaten / "Abrechnungsparameter" hinterlegten Formel für die Kürzung des Gehaltes. Die Voreinstellung der DATEV Lautet: Gehalt : 30 Tage x zu bezahlende Tage, d.h. bspw. für Oktober 1000,-Gehalt : 30 Tage x zu bezahlende (31 Tage - 1 Tag erkranktes Kind 😃 30 Tage = 1000,-, also keine Kürzung. Ich denke der Arbeitgeber "is not amused". Die für den Arbeitgeber günstigste Formel ist Gehalt : monatliche Arbeitstage x zu bezahlende Arbeitstage also 1000,00 Gehalt : 23 Arbeitstage x 22 zu bezahlende Arbeitstage = 956,52. Auswählbar sind unter den Abrechnungsparametern noch weitere Formeln. Welche für Ihren Fall anzuwenden ist, könnte sich aus Tarif- oder Arbeitsverträgen ergeben. Viele Grüße
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