Hallo liebe Community,
ich habe folgende Konstellation:
ein Arbeitnehmer, der 1.400 € verdient, wurde zum 31.3.26 gekündigt. Im März hat er 32.200 € Abfindung erhalten. Er hat Steuerklasse 6 und ist im November 1956 geboren.
Wenn ich nun die Aktivrente rückwirkend ab 01/2026 aktiviere, werden die 3 Monate mit den 1.400 € berücksichtigt, was soweit ja stimmt. Er hat aber insgesamt eine Steuererstattung von fast 5.300 €. Irgendwie wird die Abfindung berücksichtigt. Laut meinen Recherchen werden Abfindungen bei der Aktivrente aber eben nicht berücksichtigt. Ich habe auch schon direkt bei DATEV nachgefragt und ein Ticket eröffnet. Hier wird es so erklärt, dass wenn die Steuer sich ändert, weil jetzt die Aktivrente berücksichtigt wird, ändert sich entsprechend auch die Steuer für den Einmalbezug, aufgrund der Hochrechnung aufs Jahr. Und daher ist die Erstattung so hoch. Da aber eigentlich Abfindungen bei der Aktivrente nicht berücksichtigt werden, macht diese Erklärung für mich wenig Sinn.
Hatte jemand ähnliche Erfahrungen bzw. weiß hier eine Lösung?
Viele Grüße
Alexander Güller
Keine Erfahrung keine Lösung,
aber gibt es keine Berechnungsliste von DAtev - ich arbeite mit Lodas, daher bei LuG bin ich raus.
Wie wurde die Abfindung abgrechnet, also sonstiger Bezug ? Man müsste mal die Abrechnungen 1-3/2026 vor und nach der Aktivrente vergleichen.
Ursprünglich müssten monatlich 156,06 EUR an Lohnsteuer einbehalten worden sein, diese werden nun auf jeden Fall erstattet. Wieviel Lohnsteuer wurde von der Abfindung 36 TEUR einbehalten ? Vlt. kann man über diesen Weg das lösen, weil grundsätzlich haben Sie Recht:
FAQ BMF
Abfindungen sind nicht steuerfrei....
Gefühlt würde ich auch sagen dass die Hochrechnung für die Besteuerung der Abfindung sich ändert, da hat Datev schon recht, weil zunächst die 1400 EUR mit hochgerechnet wurden und nun rausfallen mit STeuer 0,--.
Aber um sich das näher anzusehen braucht es die Abrechnungen - natürlich geschwärzt
Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe jetzt hier einmal die Abrechnung aus März mit der Abfindung, und dann die Abrechnung Stand Juni mit der Aktivrente.
Ich verstehe auch nicht, wieso in der Zeile für die Lohnsteuer der zu berücksichtigende Wert mit 4.200 € angegeben wird (was ja prinzipiell stimmt), aber dann eine Gutschrift mit Lohnsteuer und Kirchensteuer mit insgesamt 5.298,21 € angegeben wird. Dann müsste doch zumindest die Abfindung auch in dieser Zeile auftauchen, oder?
Viele Grüße
Alexander Güller
Ich werfe mal die Frage in den Raum, ob die Aktivrente angewendet werden darf da Steuerklasse 6.
Zudem könnte man nochmal falls ja, den Freibetrag manuell erfassten und schauen ob sich an der Berechnung was ändert.
Ja, das ist erlaubt. Der Mitarbeiter muss nur schriftlich bestätigen, dass er den Vorteil aus der Aktivrente nicht noch woanders benutzt, sondern eben nur beim einem Arbeitgeber.
Das mit dem Freibetrag kann ich gerne testen.
Nochmal zusammengefasst: der Mitarbeiter würde ca. 750 € Steuern zurückbekommen für die 3 Monate Lohn. Wie kann es dann sein, dass noch knappe 4500 € erstattet werden für die Abfindung, wenn doch nur noch (selbst wenn ich es zusammenrechne) 1800 € Freibetrag aus der Aktivrente übrig sind?
Für mich gibt es grundsätzlich 2 Lösungen: entweder ist es noch ein Software Thema aufgrund der neuen Thematik. Oder die Erstattung stimmt. Und für beides hätte ich eben gerne eine nachvollziehbare Erklärung, die ich dann auch mit dem Mandanten kommunizieren kann.
Viele Grüße
Alexander Güller
Ich denke die Abrechnung stimmt. Ich komme zwar wenn ich simuliere Jahresbrutto mit 32.200,00 auf eine noch höhere Erstattung bei Anwendung der Jahrestabelle kommt der BMF REchner auf einen Jahressteuer 6.656,00.
Die Erstattung muss betragen : 234,25 * 3 , erstattet wurden 4905,75 Lohnsteuer, verbleiben 4.203,-- die auf die Abfindung entfallen.
Abfindung wurde ursprünglich mit 13239,00 besteuert , richtig wären bei Stkl. 6 und Jahrestabelle 2026: 6656,00. Damit hätte die zusatz erstattung eigentlich 6583,00 betragen müssen. Sind aber nur 4203,00 Differenz kann ich leider auch nicht klären . Zumindest fällt mir gerade nichts weiter dazu ein.
Warum sollte das nicht erlaubt sein ? Das ist in den FAQ vom BMF sogar extra geregelt.
Ich wollte ja nur darauf hinweisen, dass eine gesonderte Prüfung erfolgen muss, ob nicht in der Hauptbeschäftigung bereits der Freibetrag genutzt wird.
Kann es sein, dass bei der Abrechnung 03/26 noch kein Austrittsdatum hinterlegt war und das Programm daher die Berechnung der Abfindung progressiv hochgerechnet hat?
in L+G gibt es unter
-Auswertungen
- Berechnungsschemata
dort Mitarbeiter auswählen
und Steuerliche Behandlung anhaken und "anzeigen" klicken
Dort habe ich bislang immer Antworten gefunden
Ich könnte mir vorstellen, dass es daran liegt, dass bei der Berechnung des Lohnsteuerabzugs auf die Abfindung der voraussichtliche Jahresverdienst berücksichtigt wird. Also ursprünglich: 1.400 x 12 + 32.000 Euro…Durch die Aktivrente jetzt aber nur noch mit 32.000 Euro gerechnet wird.