Wir haben folgenden Fall: Betrieb vom Ehemann, Ehemann verstorben, Ehefrau führt alles weiter. Die BG wurde beim Ehemann damals falsch zugeteilt, was nun durch das "neue" Gewerbe aufgefallen ist. Die Gehälter haben wir so weitergeführt. Hallo, wenn dort "Besserverdiener" beschäftigt sind, laufen Sie Gefahr doppelte Beiträge zu bezahlen. Wir haben im Moment Ärger bei einer Umwandlung von EZU in GmbH & Co. KG. Dort will die zuständige BG die GmbH & Co. KG (unter Abmeldung des EZU) unter einer neuen Mitgliedsnummer führen. Die Folge ist, dass die jährliche Beitragsbemessungsgrenze von 78.000 für jeden Arbeitnehmer sowohl im Lohnnachweis der EZU als auch in der GmbH & Co.KG voll erfasst wird. In unserem Fall verdienen einige Arbeitnehmer deutlich mehr als 150.000 p.A. , sodass bei ihnen der doppelte Beitrag berechnet wird. Ob das rechtlich in Ordnung ist, weiß ich derzeitig noch nicht. In Ihrem Fall (wenn Sie das überhaupt betrifft) ist es aber vielleicht möglich, das abzuwenden, da die erste BG ja gar nicht zuständig war.
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