Hallo Herr Fürther, das Problem der Umsetzungsmöglichkeit bei DATEV kann ich nicht nachvollziehen. Wenn bei bezahlter Freistellung MIT der Lohnabrechnung des Austrittsmonat die Arbeitsbescheinigung erstellt wird, dann werden dort auch die Entgelte der Freistellungsmonate mit ausgewiesen. Die Entgelte voller Freistellungsmonate fehlen m.E. nur in folgenden Fällen: 1. Arbeitsbescheinigung wird VOR der Abrechnung des Austrittsmonats abrechnungsunabhängig erstellt wird, dann sind auch nur die bisher abgerechneten Monate enthalten, 2. Arbeitsbescheinigung wird NACH der Abrechnung des Austrittsmonats abrechnungsunabhängig erstellt. Den Fehler Nr. 2 kann ich beheben, indem ich bei der nächsten Abrechnung eine Nachberechnung auf den Austrittsmonat des betreffenden Arbeitnehmers durchführe. Die Frage also, warum funktioniert es nur im Zusammenhang mit der Abrechnung des Austrittsmonats? Hier sollte an der Umsetzung dringend gearbeitet werden.
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