@zolli schrieb: Heißt : Bei der Berechnung der Kosten je Person ist der Kommandidtist hinzuzurechnen. Ja Der Betrag der sich dann pro Person ergibt, ist mit der Zahl der Mitarbeiter (bei Gleitpersonen dann die jeweilige Anzahl dazu) zu multiplizieren, richtig ? Es muss unterteilt werden zwischen AN ohne Begleitperson und AN mit Begleitperson, da nur der Betrag, der den Freibetrag von 110,00 € überschreitet zu berücksichtigen ist. Beispiel 1: Wenn pro Kopf 100 € herauskommt. 10 AN ohne BP (je 100 €) + 10 AN mit BP (je 200 €), sind nur jeweils 90 € für die 10 AN mit BP pflichtig (=900 €), da die ohne BP unter dem Freibetrag sind. Beispiel 2: Wenn pro Kopf 150 € herauskommt. 10 AN ohne BP (je 150 €) + 10 AN mit BP (je 300 €), sind 10 x 40 € für ohne BP (400 €) und 10 x 190 € für mit BP (1.900 €) pflichtig = 2.300 €.
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