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Mutterschutz geringfügig entlohnte Beschäftigte- Unterbrechungsmeldung

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letzte Antwort am 28.09.2018 17:05:52 von zolli
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zolli
Einsteiger
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Guten Tag zusammen

vorab: ich nutze LODAS

ich fülle gerade eine Bescheinigung des Bundesversicherungsamtes zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes aus.

Die Mitarbeiterin ist geringfügig entlohnt und erhält mehr als 390 EUR netto /Monat.

Ich habe in Lodas /Personal alle relevanten Stammdaten und Daten zum Mutterschutz erfasst.

Nun soll zur Mutterschaftsgeldantrag die Unterbrechnungsmeldung mitgesendet werden.

Ich habe noch keine Abrechnung erstellt.

Kann ich diese Meldung durch eine Vorwegabrechnung erzeugen ?

Ich denke nicht, dass ich die Meldung raus bekomme ohne eine Abrechnung , richtig ?

Danke für Eure Hilfe

Michael

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
576 Mal angesehen

Hallo Michael,

die Unterbrechungsmeldung bei Mutterschutz mit dem Grund der Abgabe 51 wird erst nach einem vollen Monat ohne sv-pflichtiges Entgelt erstellt. Diese kann grundsätzlich immer nur zusammen mit einer Abrechnung erstellt werden.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
zolli
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank.

Ich habe es mir schon gedacht.

Dann muß ich zunächst die Bescheinigung ohne die Meldung weitergeben.

VG und schönes WE.

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letzte Antwort am 28.09.2018 17:05:52 von zolli
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