Die Anhangangaben (Umfang) sind doch in Bilanzbericht / AP Comfort zu schlüsseln. Im Offenlegung Bundesanzeiger ist für die Kleinst-GmbH kein Anhang auszugeben. Ein Übernahme aus den berichterstellenden Programmen ist nicht notwendig. Hier sind nur noch die Haftungsverhältnisse (Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, §§ 251, 268 Abs. 7 HGB) darstellen und Angaben zu Vorschüssen und Krediten an Mitglieder der Geschäftsführung oder Aufsichtsorgane machen, sofern diese Sachverhalte eingetreten sind (getrennt nach Personengruppen, unter Angabe von vereinbarten Zinssätzen, weiteren wesentlichen Bedingungen, ggf. im Geschäftsjahr erfolgten Tilgungen, § 264 Abs. 1 HGB n.F. i.V.m. § 285 Nr. 9 Buchst. c HGB) anzugeben.
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