Liebe Community, bin mit den FAQ`s der Überbrückungshilfe III Plus, Punkt 5 (Sonderfälle), nicht zurecht gekommen! Mein Fall gestaltet sich etwas schwierig: Einzelunternehmer mit Personal im event-Bereich als Nebengewerbe (foodtrucks etc.), kann sich trotz Corona wirtschaftlich stabilisieren. Gewerbliche Einkünfte < 51% aller Einkünfte. Er übernimmt ab 1.7.21 eine Gastronomie, die auch für große Veranstaltungen, Club etc. gedacht und ausgelegt ist. Es ist eine Betriebsstätte des schon bestehenden Unternehmens. Nun der Einbruch, Absagen von Feiern, kaum noch Gäste. Umsatzeinbruch über 50% der Umsätze aus Juli, August.... M.E. greift hier nicht die Ü-Hilfe III Plus, da der Stichtag von Gründungen auf den 30.6.21 begrenzt ist. Referenzmonate aus 2019 gibt es für diese Betriebsstätte nicht. Die Umsätze aus Vorjahren für das kleine event-Unternehmen sind irrelevant, da viel zu gering. Frage: Hat jemand einen ähnlichen Fall? Gab es eine passende Hilfe? Härtefallhilfe der Länder ist ebenfalls schwierig... Herzlichen Dank im Voraus, bin sehr ratlos.....
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