@martinkolberg schrieb: Die klare Regel lautet: Keine unbekannten Anhänge öffnen! Bei unerwarteten Sicherheitsabfragen wie „Wollen Sie zulassen...?“ sofort abbrechen!“ Das ist m.E. in der Tat das eigentliche Dilemma. Statt einem html-Anhang wäre es besser, der Empfänger würde nur eine Info-Mail über den Eingang einer verschlüsselten Mail erhalten und könnte dann über ein Portal - dessen Adresse im Browser gespeichert sein kann - die Versendung der Nachricht an die eigene E-Mail-Adresse triggern (dann muss diese auch nicht weiter zwischengespeichert werden - Abruf kann dem Versender quittiert werden und auch wenn nach X-Tagen diese ohne Abruf gelöscht wird.... es will ja keiner die Verantwortung und Kosten der Speicherung haben...) und auch gleich entschlüsseln und speichern. Der verschlüsselte Anhang müsste dann eigentlich auch kein html sein. Was spricht dagegen, vertrauliche Daten in einen passwort- geschützten ZIP- Container zu versenden? Ist am Ende auch machbar - erfordert aber in der Kanzlei mehr Aufwand und die Erfahrung hat gezeigt, dass ständig die PW nicht mehr bekannt sind... Aber auch hier bestehen Risiken und dem Absender muss vertraut werden. Es werden ja auch gerne Viren in Zip-Archive gepackt... Der sichere digitale Austausch erfordert letztlich immer irgendwelche Klimmzüge und/oder zumindest einen gewissen Sachverstand. Bei Bestandsmandanten ist der Austausch über Plattformen im Grunde geeignet (eine könnte DUO ja sein - wo aber mittlerweile jeder noch so triviale Happen als "My-EXTRA---Stückl" angeboten bzw. in einen solchen migriert wird, was die Akzeptanz sehr erschwert und ständig neuerlichen administrativen Aufwand macht...). Wenn aber aus der Kanzlei eine vertrauliche Nachricht an einen beliebigen Adressaten oder direkt aus den Datev-Programmen versendet werden soll, stellt die E-Mail-Verschlüsselung letztlich eine universelle Lösung dar. Und ja, das mit dem html-Anhang (der beim Öffnen ja quasi wie ein Link arbeitet) ist halt so ein "blöder" Kropf. Zur Erhöhung der Sicherheit könnte der Mandant natürlich den Versender prüfen (DKIM, SPF...) oder auch den Absender rückrufen bzw. die Kanzlei könnte den Empfänger informieren, aber es werden hier Risiken - auf der Mandantenseite - verbleiben. Viele Grüße
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