@AKW schrieb: Der Hoffnungsschimmer der mir immer wieder durch den Kopf geht ist, dass es eventuell ein Wahlrecht bei einer Auszahlung bis zur Summe X gibt, auf die Schlussabrechnung zu verzichten. Da muss ich mal kurz nachfragen wie dies nun gemeint ist. Variante 1) Es wird durch das BMWi auf eine Schlussrechnung verzichtet, wenn die Fördersumme Betrag x € im Monat nicht übersteigt? Variante 2) Es wird durch das BMWi auf eine Schlussrechnung verzichtet, wenn die Differenz zwischen Nachzahlung/Rückzahlung lt. Schlussabrechnung <= Betrag Y € ist? (Dafür muss aber zunächst ja auch eine Schlussrechnung erstellt werden, also wozu auf eine mögliche Schlusszahlung verzichten) Meines Erachtens ist zwingend eine Schlussabrechnung zu erstellen um sämtlichen Beihilferegelungen gerecht zu werden. Eventuell verstehe ich auch die Aussage komplett falsch?!
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