@Stefanie_Herold zunächst bedanke ich mich -wie bereits viele weitere eifrige Community-Mitglieder- für Ihre Geduld, die starken Nerven und das "dicke Fell" so manchen Kommentar hier ertragen zu haben. Der gesamten IT der Datev zollt unser Dank für die erbrachten Leistungen. Allerdings sollte folgender Fall näher erläutert bzw. betrachtet werden: Übermittlung Einkommensteuererklärung am 08.11.2021 um 11:37:30 schlug natürlich fehl. Nach dem Abfrageergebnis der ELSTER-Aufträge erfolgte die Übermittlung am 09.11.2021 um 09:14:44 an die DATEV. Kein Hinweis auf den fehlgeschlagenen Übermittlungsversuch... Heißt das im Umkehrschluss gegenüber der Finanzverwaltung muss ich jetzt mit Daten der RZ-Kommunikation, dem Schreiben der Datev bezüglich RZ-Ausfall 08.11./09.11.2021 und einem -aus meiner Sicht- missglückten Abfrage-Ergebnis zu der spezifischen Erklärungsübermittlung argumentieren? Da können wir froh sein, dass die Störung "schnell" behoben wurde und die Übermittlung wenigstens geklappt hat... ein ähnliches Datengemengechaos hat sich bereits am 31.08./01.09.2021 ergeben. Welches in jedem einzelnen Fall dem Sachbearbeiter des Finanzamtes erläutert werden musste... die selbstverständlich ahnungslos in Ihren Heim-Arbeitsplätzen verweilen - eine schnelle Abhilfe durch eine offizielle Antwort der Finanzverwaltung, auf die Info der Datev an die Finanzverwaltung zur RZ-Störung, gab es nicht - hier scheinen die Kontakte der Datev nicht so gut zu sein, um dies zu ermöglichen. Gut, dass die Beraterschaft keine anderen Sorgen hat und wir alle gern Briefe schreiben und argumentieren...
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