abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Überbrückungshilfe III - Verbesserungen: Bis zu 100 % Förderung und EK-Zuschuss

8
letzte Antwort am 09.04.2021 14:56:35 von AKW
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
andrereissig
Experte
Offline Online
Nachricht 1 von 9
1378 Mal angesehen

Gerade als Newsletter reingekommen:

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2021/04/2021-04-01-ueberbrueckungshilfe-deutliche-verbesserung.html?cms_pk_kwd=01.04.2021_%C3%9Cberbr%C3%BCckungshilfe+III+Deutliche+Verbesserung+und+neuer+Eigenkapitalzuschuss+f%C3%BCr+besonders+von+der+Corona-Krise+...

 

 

1. Neuer Eigenkapitalzuschuss

Der Eigenkapitalzuschuss im Überblick:

a) Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.

 

(...)

 

2. Weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfe III

  • Neben dem neuen Eigenkapitalzuschuss wird die Überbrückungshilfe auch insgesamt nochmal verbessert: Die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert.
  • Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Mio. Euro.
  • Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen.
  • Antragstellern wird in begründeten Härtefällen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.
  • Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften sowie junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 sind ab jetzt antragsberechtigt. Bisher konnten nur Unternehmen, die bis zum 30. April 2020 gegründet waren, einen Antrag stellen.
  • Wie für Soloselbständige mit Einnahmen ausschließlich aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten wird auch für Soloselbständige, die Gesellschafter von Personengesellschaften sind, ein Wahlrecht geschaffen: Sie können den Antrag auf Neustarthilfe entweder über einen prüfenden Dritten oder als Direktantrag stellen (die Antragstellung auf Neustarthilfe über prüfende Dritte ist damit nur noch für Kapitalgesellschaften verpflichtend).
  • Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung. So kann die im Einzelfall günstigste Hilfe aufgrund des unsicheren Verlaufs der ökonomischen Entwicklung nachträglich bestimmt werden.

 

 

Gute Nachrichten, aber die Bearbeitung erleichtert es nicht.

 

Live long and prosper!
AKW
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 9
1357 Mal angesehen

Die Frage die sich mir hier stellt:

 

Wird das automatisch bei den bereits beantragten ÜBH III Anträgen berücksichtigt oder gibts dann im Juni/Juli dann wieder ein neues Antragsformular und wir haben wieder den gleichen Mist nur anders zu erklären und zu beantragen... 

 

Die Erhöhung der Fixkostenzuschüsse auf 100% bei Anwendung der Kleinbeihilferegelung müsste ja zumindest "von Amtswegen" erfolgen. Bei Anwendung der Fixkostenhilfe bleibt es ja bei den 90%, wenn ich das richtig verlesen habe... 

 

Würden meine Mandanten nicht dringend das Geld brauchen würde ich allen sagen, das Sie bis zum vorletzten Tag der Abgabe warten sollen. Warum nicht bis zum letzten Tag? Weil da das Portal abschmiert... 

 

So langsam hab ich die Schnauze wirklich voll von dem Mist. 

 

Damit ein wunderschönes Osterwochenende. 

 

AKW

andrereissig
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 9
1351 Mal angesehen

Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

Mit dieser Formulierung steht zu Befürchten, daß für bereits gestellte Anträge die Verbesserungen erst im Rahmen der Schlussabrechnung realisierbar sein werden.

Live long and prosper!
TS94
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 9
1105 Mal angesehen

Interessant wird es auch, wie man in Baden-Württemberg mit den bereits beantragten Stabilisierungshilfen umgehen muss. Diese müssen ja min. 10% höher sein als die Überbrückungshilfe III für den entsprechenden Monat. Laut der Dehoga BW kann es sein, dass man die Vergleichsrechnungen nochmal komplett neu machen muss und dann Änderungsanträge bei der Stabilisierungshilfe II stellen muss. Das wird noch spaßig...

AKW
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 9
1093 Mal angesehen

In diesem Sinne:

 

@andrereissig  schrieb:

 

 

Puh! Da bin ich froh, denn ich hätte beinahe schon Blasen an den Fingern vom Däumchendrehen bekommen.





schumaje
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 9
1072 Mal angesehen

Stand heute ist von den Änderungen auf den Seiten des BMWi noch nichts zu finden. 

Ich habe echt keine Geduld mehr für diese misslungene Kommunikation zu den Programmen und deren (anstehenden) Änderungen.

 

Nun darf man wieder ein paar Telefonate führen: "Hallo Mandant*in, was ich Ihnen vor 8 Tagen gesagt habe, dass Sie keine ÜBH-III bekommen, ist übrigens falsch. Sie bekommen doch Hilfe!"

Die denken doch alle wir haben zu stramm am Lack geschnüffelt. 

 

 

0 Kudos
mattc
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 9
1032 Mal angesehen

@TS94  schrieb:

Interessant wird es auch, wie man in Baden-Württemberg mit den bereits beantragten Stabilisierungshilfen umgehen muss. Diese müssen ja min. 10% höher sein als die Überbrückungshilfe III für den entsprechenden Monat. Laut der Dehoga BW kann es sein, dass man die Vergleichsrechnungen nochmal komplett neu machen muss und dann Änderungsanträge bei der Stabilisierungshilfe II stellen muss. Das wird noch spaßig...


 

Dass Änderungsanträge für die Stabilisierungshilfe II zu stellen sind sehe ich nicht so.

Denn lt. FAQ I.10 zur Stabilisierungshilfe II ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich. 

 

 

I.10 

Da sich die Zuschusshöhe der Überbrückungshilfe III durch die Möglichkeit von Änderungsanträgen und der Schlussabrechnung verändern kann, zählt für den Vergleich nur der Stand zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Für den Vergleich genügt eine Rechnung mit hinreichend genauen Zahlen, für die beispielsweise die Vorlage des Branchenverbandes DEHOGA genutzt werden kann. Die Rechnung muss nicht eingereicht werden, ist aber gemeinsam mit den anderen Unterlagen, die zur Antragstellung herangezogen worden sind, bis zum Ablauf der Verjährungsfrist aufzubewahren und auf Verlangen beispielsweise der Bewilligungsstelle oder des Rechnungshofes vorzuweisen.

0 Kudos
jbcl07
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 9
846 Mal angesehen

Hallo,

 

ist schon bekannt wann die Änderungen in Kanzlei Rewe eingearbeitet werden bzw wann es ein neues Excel Tool gibt ?

 

Warten ist ja eigentlich gut, aber die Mandanten werden nervös und ihnen geht das Geld aus.

 

Grüße aus Schwaben

0 Kudos
AKW
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 9 von 9
840 Mal angesehen

Soviel ich weis, gibt es noch nichts Konkretes zu der neuen ÜBH III mit Eigenkapitalzuschuss. Nur das übliche Versprechen das sich was ändern wird und das alle super davon profitieren werden... ein richtiger WUMMS halt. 

 

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht, darin wird das Verfahren zur Auszahlung des Eigenkapitalzuschusses erläutert.

Stand FAQ ÜBH III: 24.03.2021 

 

Wann das soweit sein wird und was genau steht in den Sternen. 

 

Aber die normalen Anträge auf ÜBH 3 können gestellt werden. Zwar ohne XML-Import und damit mit mehr Aufwand, aber ich hab schon rund 30 Anträge draußen, die auch schon zum Teil verbescheidet sind.  

 

In diesem Sinne: Hoch die Hände - Wochenende

 

AKW

8
letzte Antwort am 09.04.2021 14:56:35 von AKW
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage