Interessant wird es auch, wie man in Baden-Württemberg mit den bereits beantragten Stabilisierungshilfen umgehen muss. Diese müssen ja min. 10% höher sein als die Überbrückungshilfe III für den entsprechenden Monat. Laut der Dehoga BW kann es sein, dass man die Vergleichsrechnungen nochmal komplett neu machen muss und dann Änderungsanträge bei der Stabilisierungshilfe II stellen muss. Das wird noch spaßig...
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