@TS94 schrieb: Interessant wird es auch, wie man in Baden-Württemberg mit den bereits beantragten Stabilisierungshilfen umgehen muss. Diese müssen ja min. 10% höher sein als die Überbrückungshilfe III für den entsprechenden Monat. Laut der Dehoga BW kann es sein, dass man die Vergleichsrechnungen nochmal komplett neu machen muss und dann Änderungsanträge bei der Stabilisierungshilfe II stellen muss. Das wird noch spaßig... Dass Änderungsanträge für die Stabilisierungshilfe II zu stellen sind sehe ich nicht so. Denn lt. FAQ I.10 zur Stabilisierungshilfe II ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich. I.10 Da sich die Zuschusshöhe der Überbrückungshilfe III durch die Möglichkeit von Änderungsanträgen und der Schlussabrechnung verändern kann, zählt für den Vergleich nur der Stand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für den Vergleich genügt eine Rechnung mit hinreichend genauen Zahlen, für die beispielsweise die Vorlage des Branchenverbandes DEHOGA genutzt werden kann. Die Rechnung muss nicht eingereicht werden, ist aber gemeinsam mit den anderen Unterlagen, die zur Antragstellung herangezogen worden sind, bis zum Ablauf der Verjährungsfrist aufzubewahren und auf Verlangen beispielsweise der Bewilligungsstelle oder des Rechnungshofes vorzuweisen.
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