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Belegnachreichung an FA ==> Länge des Dateinamens auf 46 Zeichen begrenzt!

Umgesetzt
letzte Antwort am 17.01.2023 09:18:47 von theo
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hm
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Hallo DATEV,

 

leider dürfen im Programmteil "Belegnachreichung" die Belegbezeichnungen (aus Dateisystem oder lokaler DMS) nicht länger als 46 Zeichen sein. Der Beleg kann somit nicht angefügt werden.

 

Problem: Ich kann nicht jedes Dokument in der DMS, (welches ich vielleicht mal irgendwann) mit dem Programm Belegeinreichung an das FA übersenden will, mit nur 46 Zeichen benennen. 

 

Vorschlag: Bitte einfach die Belegbezeichnung auf 46 Zeichen kürzen und einen kleinen Hinweis dazu. 

 

 

hendrikmeyer_0-1607431903366.png

 

 

 

Status: Umgesetzt

Hallo DATEV Ideas, 

 

Ihre Anmerkungen wurden geprüft. Im Folgenden möchte ich zu den einzelnen Punkten eine Antwort geben.

 

Ursprüngliche Idee: Belegnachreichung an FA ==> Länge des Dateinamens auf 46 Zeichen begrenzt!

Die ursprüngliche Idee wurde wie zuvor kommentiert bereits mit der 14.1 umgesetzt. Entsprechend setze ich hier den Status der Idee auf "Umgesetzt". 

 

Begrenzung auf 46 Zeichen

Die Begrenzung des Belegnamens auf max. 46 Zeichen ist eine Restriktion der Finanzverwaltung, welche wir als DATEV in der Belegnachreichung erfüllen müssen. Aufgrund verschiedener Konstellationen kann es sein, dass die Anzahl an Zeichen weiter reduziert wird. Beispiele dafür sind:

  • gleichnamige Belege, welche durch eine Nummerierung unterschieden werden müssen
  • die Umwandlung nach PDF unter Beibehaltung der alten Dateiendung

 

Durch diese technischen Maßnahmen, mit denen die Eindeutigkeit des Dateinamens sichergestellt wird, stehen für den Belegnamen teilweise noch weniger Zeichen zur Verfügung. Eine Anpassung ist hier aufgrund der Restriktionen nicht möglich.

 

Sortierung der Dateien

Nach dem Versand der Belege haben wir auf die Sortierung der Dateien in der Ansicht der Finanzverwaltung keinen Einfluss. Das hat auch damit zu tun, dass die Belege teilweise durch mehrere Systeme weitergereicht werden. Daher würde eine Sortierung seitens DATEV keinen Einfluss auf die Ansicht in der Finanzverwaltung nehmen.

 

Ist Ihnen eine bestimmte Sortierung wirklich wichtig, müssten die jeweiligen Belege in EINE gesamte PDF-Datei konvertiert werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Anhang auf 100 Seiten begrenzt ist. Die PDF-Datei darf den entsprechenden Umfang nicht übersteigen.

 

Viele Grüße

Franziska Hackner

25 Kommentare
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Franziska_Hackner
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Status geändert in: Umgesetzt

Hallo DATEV Ideas, 

 

Ihre Anmerkungen wurden geprüft. Im Folgenden möchte ich zu den einzelnen Punkten eine Antwort geben.

 

Ursprüngliche Idee: Belegnachreichung an FA ==> Länge des Dateinamens auf 46 Zeichen begrenzt!

Die ursprüngliche Idee wurde wie zuvor kommentiert bereits mit der 14.1 umgesetzt. Entsprechend setze ich hier den Status der Idee auf "Umgesetzt". 

 

Begrenzung auf 46 Zeichen

Die Begrenzung des Belegnamens auf max. 46 Zeichen ist eine Restriktion der Finanzverwaltung, welche wir als DATEV in der Belegnachreichung erfüllen müssen. Aufgrund verschiedener Konstellationen kann es sein, dass die Anzahl an Zeichen weiter reduziert wird. Beispiele dafür sind:

  • gleichnamige Belege, welche durch eine Nummerierung unterschieden werden müssen
  • die Umwandlung nach PDF unter Beibehaltung der alten Dateiendung

 

Durch diese technischen Maßnahmen, mit denen die Eindeutigkeit des Dateinamens sichergestellt wird, stehen für den Belegnamen teilweise noch weniger Zeichen zur Verfügung. Eine Anpassung ist hier aufgrund der Restriktionen nicht möglich.

 

Sortierung der Dateien

Nach dem Versand der Belege haben wir auf die Sortierung der Dateien in der Ansicht der Finanzverwaltung keinen Einfluss. Das hat auch damit zu tun, dass die Belege teilweise durch mehrere Systeme weitergereicht werden. Daher würde eine Sortierung seitens DATEV keinen Einfluss auf die Ansicht in der Finanzverwaltung nehmen.

 

Ist Ihnen eine bestimmte Sortierung wirklich wichtig, müssten die jeweiligen Belege in EINE gesamte PDF-Datei konvertiert werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Anhang auf 100 Seiten begrenzt ist. Die PDF-Datei darf den entsprechenden Umfang nicht übersteigen.

 

Viele Grüße

Franziska Hackner

theo
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Ich geb dir ein Beispiel. Dazu möchte ich Verbesserungsvorschläge, wie ich per Programmcode automatisch die Länge der Dateinamen begrenzen kann.

Hier das Beispiel:

Hallo DATEV Ideas, Ihre Anmerkungen wurden geprüft. Im Folgenden möchte ich zu den einzelnen Punkten eine Antwort geben. Ursprüngliche Idee: Belegnachreichung an FA ==> Länge des Dateinamens auf 46 Zeichen begrenzt! Die ursprüngliche Idee wurde wie zuvor kommentiert bereits mit der 14.1 umgesetzt. Entsprechend setze ich hier den Status der Idee auf "Umgesetzt". Begrenzung auf 46 Zeichen Die Begrenzung des Belegnamens auf max. 46 Zeichen ist eine Restriktion der Finanzverwaltung, welche wir als DATEV in der Belegnachreichung erfüllen müssen. Aufgrund verschiedener Konstellationen kann es sein, dass die Anzahl an Zeichen weiter reduziert wird. Beispiele dafür sind: gleichnamige Belege, welche durch eine Nummerierung unterschieden werden müssen die Umwandlung nach PDF unter Beibehaltung der alten Dateiendung Durch diese technischen Maßnahmen, mit denen die Eindeutigkeit des Dateinamens sichergestellt wird, stehen für den Belegnamen teilweise noch weniger Zeichen zur Verfügung. Eine Anpassung ist hier aufgrund der Restriktionen nicht möglich. Sortierung der Dateien Nach dem Versand der Belege haben wir auf die Sortierung der Dateien in der Ansicht der Finanzverwaltung keinen Einfluss. Das hat auch damit zu tun, dass die Belege teilweise durch mehrere Systeme weitergereicht werden. Daher würde eine Sortierung seitens DATEV keinen Einfluss auf die Ansicht in der Finanzverwaltung nehmen. Ist Ihnen eine bestimmte Sortierung wirklich wichtig, müssten die jeweiligen Belege in EINE gesamte PDF-Datei konvertiert werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Anhang auf 100 Seiten begrenzt ist. Die PDF-Datei darf den entsprechenden Umfang nicht übersteigen. Viele Grüße Franziska Hackner
 
 

Um automatisch die Länge der Dateinamen zu begrenzen, kann man eine Schleife verwenden, die jeden Dateinamen durchläuft und prüft, ob die Länge des Namens größer als 46 Zeichen ist. Wenn ja, kann man den Namen mit einer Substring-Funktion auf 46 Zeichen kürzen. Dieser Code könnte in einer Programmiersprache wie Python aussehen:

 
for filename in os.listdir(): if len(filename) > 46: new_filename = filename[:46] os.rename(filename, new_filename)

Dieser Code geht durch alle Dateien im aktuellen Verzeichnis und prüft, ob ihre Länge größer als 46 Zeichen ist. Wenn ja, wird der Dateiname auf 46 Zeichen gekürzt und die Datei mit dem neuen Namen umbenannt.

theo
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for filename in os.listdir():
if len(filename) > 46:
new_filename = filename[:46]
os.rename(filename, new_filename)

theo
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theo_0-1673943332471.png

 

theo
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letzte Antwort am 17.01.2023 09:18:47 von theo
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