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Überbrückungshilfe III - gezahlte Provisionen

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letzte Antwort am 17.05.2021 16:38:53 von mattc
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AMayer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo liebe Community,

 

fallen gezahlte Provisionen unter Punkt 10 "andere feste betriebliche Ausgaben"?

 

Es geht mir hier bei Hotels um Provisionszahlungen an Buchungsportale wie zum Beispiel booking.com.

 

Bzw. wenn ich meinen Vermietungsbetrieb einem selbstständigen Leiter "zur Verfügung" stelle. Sprich ich erhalte die Vermietungseinnahmen und zahle ihm davon eine prozentuale Provision. Er organisiert dort alles alleine und betreibt dabei auch einen integrierten eigenen Einzelhandel. Ist also auch selbst Unternehmer.

Ist dies dann als externer Dienstleister zu sehen? (förderbar)

Oder als freier Mitarbeiter? (nicht förderbar)

 

Bin mir gerade nicht ganz schlüssig...

 

Danke schon mal vorab für euren Input.

mattc
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 2
288 Mal angesehen

Hallo AMayer,

 

da die Kosten davon abhängen, wie viele Buchungen tatsächlich erfolgen, würde ich Provisionszahlungen nicht als Fixkosten i. S. d. Überbrückungshilfe definieren, sondern als variable Kosten.

 

Eine Förderung der Kosten ist m. E. somit nicht möglich.

 

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letzte Antwort am 17.05.2021 16:38:53 von mattc
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