Hi, die Benutzer- und Rechteverwaltung sollte ja auch eher "admin-freundlich" sein... 😉 Meiner Meinung nach ist es fatal, wenn die beiden Prinzipien gemischt werden. Das führt immer zu Problemen. Aus der Technikwelt (Active-Directory / NTFS-Rechte / etc.) gab es schon immer ein Freigabeprinzip. Dies hat DATEV vor x-Jahren eingeführt, zu meiner persönlichen Freude. Wenn man es also an die bestehenden Techniken anlehnen möchte, sollte man auch konsequent das Freigabeprinzip in der BNR einsetzen. Aber: Eine Umstellung in der Kanzlei von Sperrprinzip auf Freigabeprinzip ist eine langwierige Aufgabe und sollte genauesten geplant werden. Und dann sollten auch Rechte konsequent in Gruppen gehalten werden. Benutzer --> Mitglied in Gruppe --> Gruppe beinhaltet die Freigaben Wir haben bei den Kanzleien, die FP einsetzten, zudem die Mandanten- und Programmrechte getrennt. FP_DATEV_allgemein --> DATEV-Arbeitsplatz, Rechnungswesen, etc. FP_Mdt_10000 --> Mandant 10000 inkl. den notwendigen Nummernzusammenhängen (B.Nr + Mdt.Nr.) FP_Mdt_10001-10100 --> Mandanten von 10001 bis 10100 u.s.w. Wenn nun ein Anwender DATEV und Mandanten nutzen/aufrufen können soll, muss er mindestens zwei Gruppen zugeordnet bekommen. Beste Grüße Christian Ockenfels
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