Liebe Alle,
wir nutzen nun seit zwei Monaten Datev Anwalt auch für den Versand per beA. Im Webclient, der nach meinem Verständnis nur durch das Programm emuliert wird (oder liege ich da falsch und die Aufschaltung erfolgt über ein Gateway?), kann man nach dem Versand die Nachricht mit allen Metadaten etc. als verschlüsselten Container runterladen. Warum macht Datev Anwalt dies nicht?
Auch wäre es wünschenswert, wenn man die Nachrichtenseite, die man im Webclient, wie auch das eEB (eigenes und von gegnerischen Anwälten) wie auch im Webclient ausdrucken könnte, d.h. das Programm diese runterladen würde. Es kann durchaus hilfreich sein, diese im Termin in der Akte zu haben und es ist mehr als lästig, wenn man diese Daten über den Webclient laden muss.
Zudem habe ich folgendes Phänomen: Wenn ich in Datev Anwalt das eEB abgebe, erhalte ich im Webclient folgende Fehlermeldung, wenn ich das eEB, dass mit DATEV Anwalt abgegeben habe, ausdrucken will:
Komisch, da hat das Programm mir den Rest einfach abgeschnitten:
[...] Wenn ich in Datev ein eEB abgegeben habe, zeigt mir der Webclient an, dass das eEB nicht verifiziert werden könne, weil es sich nicht auf das übermittelte eEB beziehe.
Ist dies ein Bug oder mache ich etwas falsch?
Herzliche Grüße
JR
Sehr geehrter J-Rudolph,
@J-Rudolph schrieb:Liebe Alle,
wir nutzen nun seit zwei Monaten Datev Anwalt auch für den Versand per beA. Im Webclient, der nach meinem Verständnis nur durch das Programm emuliert wird (oder liege ich da falsch und die Aufschaltung erfolgt über ein Gateway?), kann man nach dem Versand die Nachricht mit allen Metadaten etc. als verschlüsselten Container runterladen. Warum macht Datev Anwalt dies nicht?
kurze unbefriedigende Antwort: weil die BRAK an der Schnittstelle, die von Anwalt classic (aber wohl auch von anderen Softwareherstellern) die notwendigen Informationen nicht bereit hält.
@J-Rudolph schrieb:Auch wäre es wünschenswert, wenn man die Nachrichtenseite, die man im Webclient, wie auch das eEB (eigenes und von gegnerischen Anwälten) wie auch im Webclient ausdrucken könnte, d.h. das Programm diese runterladen würde. Es kann durchaus hilfreich sein, diese im Termin in der Akte zu haben und es ist mehr als lästig, wenn man diese Daten über den Webclient laden muss.
Wird das eEB im Anwaltspostfach abgegeben, wird dieses, wie jede andere über beA versendete Nachricht auch als zip-Datei in der DokAblage(/DMS) abgelegt. Gibt der Kollege ein eEB ab erhalten Sie dieses wie jede andere über beA versendete Nachricht die heruntergeladen und der jeweiligen Akte zugeordnet wird.
Den WebClient müssen sie "nur" öffnen um zu prüfen ob die Nachricht tatsächlich an den Empfänger übertragen wurde. Anwalt classic hilft dabei insofern, als Nachrichten die den "zu versenden" Ordner auf der WebSeite nicht verlassen haben, erkennt. Informationen zu allen anderen (Übertragungs-)Fehlern werden an der Schnittstelle nicht bereit gestellt und können daher von keinem Softwareprogramm abgefragt werden.
Gleiches gilt für eEB die Gerichte anfordern. Auch diese werden als normale Nachricht gespeichert und können, wenn gewünscht, ausgedruckt werden.
rufen Sie das abgegebene eEB wie eine normale Nachricht ab und Sie haben keine Probleme und Fehler.
Hallo,
Vielen Dank, aber das letzte verstehe ich nicht:
Mir ist bewusst, dass hier vieles auch beim Programmierer des beA liegt, aber dennoch muss ich feststellen, dass gerade der Versand über DATEV (wenn auch nicht aus Gründen, die bei DATEV liegen) nicht befriedigend umgesetzt ist, abgesehen von einigen Besonderheiten, die die Umwandlung von Word-Dateien in PDFs für den Versand betreffen, auf die ich aber nicht im einzelnen hier eingehen will.
Herzliche Grüße
J.R.
@J-Rudolph schrieb:Hallo,
Vielen Dank, aber das letzte verstehe ich nicht:
- Das von dem Gegner abgegebene eEB habe ich in DATEV abgerufen, aber die XML-Dateien lassen sich nicht, wie im Webportal ausdrucken.
Bei uns sehen von Kollegen empfangene eEB so aus:
Diese Seite könnte ich lesbar ausdrucken.
@J-Rudolph schrieb:
- Das von mir abgegebene eEB wird zwar im DMS gespeichert, aber lässt sich auch nicht ausdrucken, so dass in der Papierakte dies nicht sichtbar ist (wenn nicht händisch ein Kommentar angebracht wird, dass das eEB abgegeben wird). Das Runterladen auf der Webseite ist nicht möglich, weil die beschriebene Fehlermeldung kommt. Vom Server lädt DATEV die Daten ja nicht, wenn ich das richtig gesehen habe, oder?
Haben Sie schon einmal versucht, die beA-Nachricht mit dem eEB, welche Sie an das Gericht versendet haben, zu öffnen. Dort lässt sich das eEB sauber darstellen, wie Sie hier
sehen.
Softwaretechnisch funktioniert alles und alles kann ausgedruckt werden - zumindest wenn Sie die aktuelle Version von Anwalt classic installiert haben, was ich einfach unterstellt habe.
Danke, aber das eEB des Kollegen produziert in DATEV eine Fehlermeldung. Ich sehe aber gerade, dass das eEB des Kollegen auf eine Nachricht hin kam, die im Webportal übermittelt wurde. Da mag der Fehler dort liegen, weil DATEV auch eine Fehlermeldung ausgibt, dass die eEB-Datei nicht erstellt werden könne, da eine Anforderung vorliege. Ich werde das mal versuchen in Ruhe nachzuvollziehen.
Was das ausgehende eEB angeht, so funktioniert dies leider nicht. Im DATEV selbst wird es nicht richtig angezeigt, da dort nur die Metadaten in der ZIP-Datei abgelegt werden. Wir haben die neueste Version des Programms installiert und bei den gegenüber den Arbeitsgerichten abgegebenen eEB wird im Browser (ich nehme an, dort haben Sie auch abgerufen) die Fehlermeldung angezeigt, die in dem beigefügten Screenshot zu entnehmen ist.
Dazed and confused…
Herzliche Grüße
JR
Beim ausgehenden eEB müssen Sie sich von der Vorstellung lösen, dass dieses für Menschen lesbar sein soll. beim eEB handelt es sich um einen maschinell generierten Datensatz der in einem bestimmten Format übertragen wird und der von der Empfängersoftware (hoffentlich) richtig ausgelesen und als eEB interpretiert wird. Ob die Empfängersoftware die ausgelesenen Daten in eine für Menschen "lesbare" Darstellung umwandelt oder nicht hat für die Beurteilung ob ein eEB wirksam und richtig abgegeben wurde keine Bedeutung.
Soweit mir bekannt, ist der Wunsch, das eEB für Menschen lesbar darzustellen bei der DATEV erfasst. Wie immer hängt die Umsetzung von einer Vielzahl von Faktoren ab.
Hallo JR,
wenn Sie die Anforderung des Empfangsbekenntnisses ohne Anwalt classic über den beA-Webclient gesendet haben, wird das Empfangsbekenntnis im Eingangskorb nicht optisch aufbereitet, da Anwalt classic die Verbindung der Abgabe des Empfangsbekenntnisses bzw. der Zurückweisung des Empfangsbekenntnisses zur Anforderung desselben nicht herstellen kann.
Dann wird nur die technische XML-Datei im Posteingang angezeigt.
Um zu prüfen, ob das Empfangsbekenntnis abgegeben oder zurückgewiesen wurde, müssen Sie in der XML-Datei die Zeile suchen, in der das Empfangsbekenntnis abgegeben oder zurückgewiesen wurde.
Wie das geht, lesen Sie im Dokument:
Empfangsbekenntnis als beA Nachricht im Eingangskorb in Anwalt classic.
Hallo,
wie von Herrn Müller schon erläutert, können wir die versendete Nachricht nicht in vollem Umfang mit Eingangsbestätigung der Gerichte speichern.
Das Speichern der technischen Eingangsbestätigung der Gerichte ist von der Schnittstelle der Bundesrechtsanwaltskammer zur Kanzleiorganisations-Software noch nicht umfasst. Es ist also technisch derzeit gar nicht möglich, die technische Eingangsbestätigung der Gerichte automatisch mittels einer Kanzleiorganisations-Software zur Akte zu speichern.
Hintergrundinformationen dazu erhalten Sie im Dokument:
Technische Eingangsbestätigung der Gerichte zur Akte in Anwalt classic speichern
Hallo Frau Kubisch,
das ist schon verstanden. Was mich aber ein wenig grübelnd macht ist, dass - wenn ich mir das eEB, das ich gegenüber dem Gericht abgegeben habe, dann auf der Webseite anzeigen lasse - ich die Fehlermeldung bekomme, dass die ID des eEB nicht mit der ID der Anforderung des EB übereinstimme.
Ist dies ein bekanntes Problem?
Herzliche Grüße
JRU
Hallo JRU,
nein, das ist hier nicht bekannt. Wenn das Problem regelmäßig auftritt, melden Sie sich bitte im Programmservice DATEV Anwalt.
Danke, werde ich machen, weil ich es immer habe.