Beispiel: Zum 8.5. endet die Elternzeit, während der ein Minijob beim gleichen Arbeitgeber ausgeführt worden ist (über eine 2. PNr). Ab dem 9.5. geht es also mit der vorherigen Voll-/Teilzeitbeschäftigung weiter. Wie ist der Mai sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen, da die 450€ Entgeltgrenze ja überschritten wird? Sind die Beschäftigungen getrennt voneinander zu beurteilen? Ist der Monat vielleicht doch komplett sv-pflichtig? Anfangs hatte ich eine eindeutige Meinung, es getrennt zu sehen. Dann kamen Kollegen und streuten Zweifel und je mehr ich versuche herauszufinden, desto unklarer wird alles. Die Minijob-Zentrale sagte am Telefon, dass der Monat sv-pflichtig sei, schreibt aber als Kommentar auf eine entsprechende Frage, dass die Beschäftigung ab dem Zeitpunkt der Vertragsänderung getrennt zu beurteilen ist.
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