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20% Pauschalversteuerung bei Mehrfachbeschäftigung

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letzte Antwort am 12.05.2022 08:00:39 von Senzill22
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Senzill22
Aufsteiger
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353 Mal angesehen

Hallo Community,

 

ich habe folgenden Fall:

 

MA arbeitet hauptberuflich in Job A

MA hat bei Firma B einen Minijob 450,00€

nun nimmt MA bei Firma C noch einen Minijob zu 450,00€ auf

 

Frage kann der 3. Minijob bei Firma C nur individuell mit Steuerklasse 6 und Schlüssel 1101 abgerechnet werden, oder besteht hier die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit 20%? Ich meine da etwas gelesen zu haben, bin mir aber nicht sicher, ob dies bei dieser Konstellation möglich ist.

 

Danke für Antworten.

 

VG

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 3
338 Mal angesehen

Bei der Minijob-Zentrale:


Pauschale Lohnsteuer in Höhe von 20 Prozent – bei mehreren Beschäftigungen

Sie können eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent wählen - für 450-Euro-Minijobs, die nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der Krankenkasse gemeldet werden.


 

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Senzill22
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
319 Mal angesehen

Das trifft ja dann hier eigentlich zu? Der zweite Minijob wird ja bei der Krankenkasse gemeldet.

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letzte Antwort am 12.05.2022 08:00:39 von Senzill22
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