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Kilometergeld für dienstliche Fahrten

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letzte Antwort am 07.07.2022 16:08:08 von bodensee
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AnNett1
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Liebe Community, ich benötige Hilfe. Meine Kollegin fährt ab und zu  dienstlich zur Zulassungsstelle. (mit ihrem privaten Pkw) Sie bekommt die gefahrenen Kilometer mit 0,30 € /km vergütet (steuerfrei). Sie ist der Meinung das dieser Betrag durch das Steuerentlastungsgesetz rückwirkend ab 01.01.22 geändert wurde. Es gäbe ab den 21.km mehr Geld. Ich bin da mir jetzt nicht so sicher. Wer kann mir helfen. Vielen Dank. 

TN
Fachmann
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Da verwechselt die Kollegin Fahren Wohnung/1. Tätigkeitsstätte mit Kilometererstattung...

pogo
Experte
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Die Änderung gilt nur für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte.

Vorher waren es 0,35€ ab dem 21. Kilometer, jetzt sind es 0,38€.

 

Bei der Kilometerpauschale für Dienstreisen hat sich nichts geändert.

AnNett1
Einsteiger
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Danke. Ich freue mich über die prompte Antwort . Da liege ich mit meiner Aussage  doch richtig. 

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AnNett1
Einsteiger
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Danke. Ich freue mich, das ich mit meiner Aussage richtig liege. 🙂

 

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bodensee
Allwissender
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Nur mal so für die Kollegin bei den Reisekosten erhält Sie je  Enfernungskilometer 0,60 cent ( 2* 0,30) , bei der Neuregllung Fahrten Wohnung Tätigkeit ab km 21 0,38 cent , Was ist nun mehr für den AN  😂

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
TN
Fachmann
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Danke @bodensee , den Unterschied zwischen Entfernungskilometer und Wegstreckenkilometer hätte ich natürlich auch noch erwähnen können 🙂

 

AnNett1
Einsteiger
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Danke,😄 den Unterschied habe ich der Kollegin auch erklärt. Sie fühlt sich aber im Recht, schließlich hat sie beim ADAC angerufen und die Mitarbeiterin hat ihr gesagt das Entfernungspauschale das gleiche wie Kilometerpauschale ist und der glaubt sie mehr. Selbst ein Ausdruck einer entspr. Erklärung interessiert sie nicht. Sie wird es sich über die Steuererklärung zurückholen 😝  Tja da fällt mir nichts mehr ein, 

Trotzdem allen ein großes DANKESCHÖN für die prompte Hilfe

TN
Fachmann
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Mir ist noch gar nicht bewusst, das mittlerweile der ADAC zum Gesetzgeber aufgestiegen ist 😉

Vielleicht können Sie ja der Kollegin jeweils einen Auszug aus dem Rehm zu beiden unterschiedlichen Sachverhalten zur Verfügung stellen, damit Glaube durch Beweis ersetzt werden kann...

 

Gutes Gelingen 🙂

 

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TN
Fachmann
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Und dann schauen wir doch mal, ob sich das Finanzamt hinter's Licht führen lässt 🙂

Wirklich, da fällt einem nichts mehr ein.

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AnNett1
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Der Tipp ist gut gemeint. doch NEIN ich lege ihr da keine Auszüge vor (was heißt "Rehm" ?) ..... Es besteht kein Interesse seitens der Kollegin die verschiedenen Sachverhalte verstehen zu wollen  bzw. es fehlt da an was anderem 🙊

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StarkWo
Einsteiger
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Mutig so eine Anspielung in ein öffentliches Forum zu schreiben, das, wenn sie sich gerade selbst zu dem Thema informiert/googelt, bestimmt nicht schwierig zu finden sein sollte. 😉

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bodensee
Allwissender
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Gerne und manchmal hat einfach das prakt. Zahlenbeispiel mehr Erfolg als alle Worte. 

 

Und schön das wir neben Finanzverwaltung, gerichten und Kommentaren nun auch noch den ADAC im Boot haben. Wobei ich annehme der ADAC Mitarbeiter war entweder nicht richtig geschult oder er hat von der Dame schlicht die Begriffe in den Mund gelegt bekommen das würde ich in diesem Fall erwarten. 

 

Und ja ich würde Sie auch beim Versuch der Steuerverkürzung alleine lassen, wer nicht hören will ....

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 07.07.2022 16:08:08 von bodensee
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