Adressat der eAU ist wohl in jedem Fall die Krankenkasse. DGUV Landesverband Süd-Ost Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Die eAU ist in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1. Oktober 2021 verpflichtend, sofern dies technisch möglich ist. Für UV-Patienten, die gleichzeitig gesetzlich krankenversichert sind, ist Adressat der eAU (wie auch bei dem Papierformular Muster 1, „gelber Schein“) nicht der UV-Träger, sondern die gesetzliche Krankenkasse. Die für UV-Patienten erforderlichen Angaben auf dem Muster 1 (Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen, Berufskrankheit) wurden auch für die elektronische Übermittlung übernommen, so dass sich bis auf den Übermittlungsweg nichts ändert. Dies gilt auch für die Gebührenregelung nach Nr. 143 der UV-GOÄ. Als Kostenträger ist für UV-Patienten bei der eAU zwar der zuständige UV-Träger auszuwählen. Adressat der eAU bleibt aber weiterhin die gesetzliche Krankenkasse der Patienten, die mittels der elektronischen Gesundheitskarte eingelesen wird. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern weist auch darauf hin, dass bei einem Arbeitsunfall die KK anzugeben ist. Seite 14 Ob man erwarten kann, dass heutige Software selbst bei Angabe einer BG bei einem Arbeitsunfall die eAU an die KK schickt, weil sie da hingehört? Eigentlich schon, aber wer weiß, was in diesem Fall der wahre Grund ist, dass nichts an die KK ging. Müsste wohl irgendjemand mal mit dem Krankenhaus klären. Aber bis es den kleinen Knall gibt, wird sich niemand drum kümmern, dass das richtig läuft. Die einen wissen es nicht, die anderen wollen es nicht und der Rest hat besseres zu tun, als sich da einzumischen. 😄
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