@Jacqueline_Schön schrieb: Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsnummer in sich konsistent sein muss. Sie muss zum Geburtsdatum passen und es muss ggf. aber auch der Geburtsname erfasst sein (Buchstabe in Versicherungsnummer = Anfangsbuchstabe des Nachnamens bei Geburt). Ich hoffe, doch nicht, dass das Geburtsdatum zur SV-Nummer passen muss, damit ein Abruf möglich ist. Die SV-Nummer ist ja auch bei sv.net kein Pflichtfeld (gibt man sie nicht an, muss man Geburtsname und -ort nennen), sollte also eine Übermittlung nicht behindern. Es kommt ja nun ab und an mal vor, dass das Geburtsdatum in der SV-Nummer nicht dem entspricht, das beim Finanzamt gespeichert ist. In dem Fall muss aber das FA-Geburtsdatum für Elstam-Abrufe gespeichert bleiben, da die mit dem SV-Geburtsdatum nicht funktionieren. Das Fehlerprotokoll weist einen ja zudem noch jeden Monat darauf hin, dass Geburtsdatum und SV-Nummer nicht passen und wir sagen innerlich jedes mal "Ja, ich weiß. Gib mir doch endlich ein SV-Geburtsdatumsfeld." Sollen wir jetzt wirklich nach und vor Elstam-Abrufen und evtl. Jahres-Lohnsteuerbescheinigungen daran denken, das Geburtsdatum zu ändern, damit eAU-Abrufe möglich sind? Ich hoffe mal, dass hier bei Verena ein anderes Problem dahinter steckt.
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