Guten Morgen,
ich nutze Lodas und habe kürzlich eine neu gegründete Zeitarbeitfirma übernommen.
Die Löhne des Unternehmens selbst rechne ich ab, die Leiharbeiter ein anderer Lohn-Dienstleister.
Kennt jemand diese Konstellation?
Meines Erachtens sollten die SV-Meldungen und die LSt-Meldungen konsolidiert gemeldet werden. Nur kann ich mir keinen Reim machen, wie genau das ablaufen soll.
Vielen Dank für euren Input.
@WiiKa schrieb:ich nutze Lodas und habe kürzlich eine neu gegründete Zeitarbeitfirma übernommen.
Die Löhne des Unternehmens selbst rechne ich ab, die Leiharbeiter ein anderer Lohn-Dienstleister.
Konsolidiert wird das nur, wenn es die gleiche Steuernummer wäre. Wenn das aber 2 unterschiedliche Unternehmen sind, dann natürlich nicht.
Hier wäre es also schon mal wichtig zu wissen: Sind das rechtlich getrennte Unternehmen? Sind beide am selben Ort? In welcher Rechtsform werden die UN geführt?
Je mehr Infos, desto besser kann geantwortet werden.
Es handelt sich um ein Unternehmen, das zwei Verschiedene Lohn-Dienstleister beauftragt hat.
Wie bereits erwähnt - rechne ich das Personal das im Unternehmen beschäftigt ist ab und die Abrechnung der Mitarbeiter, die an andere Unternehmen verliehen werden, wird von einem anderen Lohn-Dienstleister erstellt.
Das Unternehmen hat eine Betriebsnummer und eine Steuernummer.
Wir haben eine ähnliche Situation bei einem Mandanten. Ich kenne aber nur meine Seite.
Ich übermittele die Beitragsnachweise ganz normal.
Die Lohnsteueranmeldung wird nur auf Papier erstellt und an den Mandanten geschickt, der dann die LStAnmeldung mit seinem Anteil selbst vornimmt.
Wie die Beitragsnachweise beim Mandanten übermittelt werden, ob mit einer laufenden Nummer (bei mir gibts keine) oder einem anderen Unterscheidungskriterium, weiß ich nicht.
Die Lohnsteuer des anderen Abrechners könnte man in Datev LODAS unter Nebenbuchführung erfassen und dadurch die konsolidierte Lohnsteueranmeldung übermitteln.
Hier ist der Abrechner gefragt, der die Abrechnung später erstellt, denn in LODAS wird eine Abrechnung benötigt für die Berücksichtigung der Lohnsteuer über Nebenbuchführung. Das Senden der Stammdaten reicht nicht aus.
Die Krankenkassen können mehrere gesendete Beitragsnachweise verarbeiten und summieren die Beiträge.
Beim FA funktioniert dies jedoch nicht. Da braucht es eine Voranmeldung pro Steuernummer. Wenn also alles unter einer Steuernummer läuft, dann darf einer von euch die Lohnsteueranmeldung nicht ans FA senden, sondern muss den zu meldenden Betrag an den anderen Abrechner weitergeben.
Dieser macht dann eine Lohnsteueranmeldung für beide in einer Summe.