Ich meine, es war im AOK Expertenforum, dass ich da gelesen habe, dass dieses Feld beim eAU-Abruf überhaupt nicht genutzt wird, auch wenn es bei einigen Softwareanbietern vorhanden ist bzw. wie bei uns ausgefüllt werden muss. Gib einfach irgendetwas an....immer Krankheit/Vertragsarzt. Man kann ja auch einfach mal testen, was passiert, wenn man zu einer schon vorhandenen Rückmeldung, wo z.B. stationäre Aufnahme angegeben ist, einen neuen Abruf macht mit einem anderen Grund. Kommt bestimmt dieselbe Rückmeldung. Hier noch der Beitrag im AOK Expertenforum. RE: eAU-Abruf mit falschem Abruf-Grund Von: Ihr Expertenteam am 11.01.2023 Hallo, nachdem wir unser Recherche zu Ihrem Sachverhalt abgeschlossen haben, erhalten Sie von uns folgende Stellungnahme: Der Abruf der AU-Daten im elektronischen Verfahren durch den Arbeitgeber ist ausschließlich mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber im Feld „AU_ ab_ AG“ durchzuführen. Ein differenzierter Abruf für „reguläre“ AU- Zeiten und AU-Zeiten eines stationären Krankenhausaufenthalts ist in der „Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Meldung im Rahmen des Datenaustausches der eAU“ nicht vorgesehen, unabhängig davon, ob einzelne Entgeltabrechnungsprogramme eine solche Möglichkeit „anbieten“. Sofern für den angefragten Zeitraum Zeiten eines stationären Krankenhausaufenthalts bei der Krankenkasse vorliegen, werden dem Arbeitgeber „der Aufnahmetag“ und die „voraussichtliche Dauer“ der Krankenhausbehandlung zum Abruf bereitgestellt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam
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