Ich hätte erwartet, dass es genauso wie bei Folgebescheinigungen funktioniert, dass man also immer den Tag nach dem Ende der letzten Bescheinigung anfragt. Das funktioniert also nicht? Ansonsten: Aus Verfahrensbeschreibung eAU (PDF, 258 KB) : 3.1 [...] Sofern der Arbeitnehmer Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld von einem Sozialversiche-rungsträger bezieht, ist ein Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitszeiten grundsätzlich nicht erforderlich, weil kein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber mehr be-steht. Ist dennoch eine Bestätigung der Dauer der Entgeltersatzleistung und damit das weitere Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber erforderlich, können die ggf. mehrfach er-forderlichen Abrufe von eAU während des Entgeltersatzleistungsbezugs vermieden werden, indem das Ende der Entgeltersatzleistung im Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) mit dem Abgabegrund „42 = Anforderung Ende Entgeltersatzleistung“ beim Sozialversicherungsträger ab-gefordert wird. Das geht in LODAS über Mitarbeiter (ganz oben im Menü) -> Anforderung Ende Entgeltersatzleistung. Macht man dann wohl, wenn der Mitarbeiter wieder arbeitsfähig ist. So würde ich es mal versuchen, wenn ich in die Lage komme.
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