Hallo zusammen, sehe ich es richtig, dass wir als Steuerberater keine Mitteilung der W-IdNr. für unsere Mandanten (mit vorhandener USt-IdNr) erhalten? Es erfolgt lediglich eine "Öffentliche Bekanntmachung im BStBl"? Nur, wenn wir möglichst schnell an die Nummer kommen wollen, kann eine elektronische Übermittlung über die Vollmachtsdatenbank erfolgen. Und das alles wohl ab Oktober 2024. Für die Mandate ohne USt-IdNr. erfolgt die elektronische Mitteilung ab November 2024 an uns. Heißt das, es muss zwingend der Haken bei" elektronische Bescheidbekanntgabe" in der Vollmachtsdatenbank gesetzt sein? Würde das dann nicht bedeuten, dass sämtliche Steuerbescheide etc. nur noch elektronisch kommen? Oder wo ruft man sonst die W-IdNr. ab? Viele Grüße K. Flindt Nachricht verschoben und Kategorie entfernt durch @Sarah_Reitzmann
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