Guten Tag zusammen,
bei der Einstellung von GF / KF tragen wir ja "nur" die Bundesknappschaft als Krankenkasse ein.
Dabei ergeben sich bei uns ab diesem Jahr so einige Fragen zu den o.g. Themen:
Vielleicht stehen wir auf dem Schlauch und es gibt schon ein Dokument, welches unsere Fragen beantwortet??
Jedenfalls jetzt schon mal vielen lieben Dank für die Rückmeldungen!
Mit freundlichen Grüßen
Marene Schulze
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
hier sind Sie Ihrer Zeit etwas voraus.
Die elektronische AU-Bescheinigung wird im Laufe dieses Jahres von den Ärzten an die Krankenkassen elektronisch übermittelt - verpflichtend ab 01.10.2021.
Die elektronische AU-Meldung durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber ist aktuell ab dem 01.07.2022 geplant, siehe z.B. Info der TK: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/meldeverfahren-fachthemen/elektronische-au-soll-arbeitgeber-entlasten-2077218
Und ob sich das dann noch mal verschiebt, bleibt abzuwarten....
Ich erinnere mich nur, wie lange es gedauert hat, bis das ELStAM-Verfahren tatsächlich eingeführt wurde.
Und für Ihre "Sonderfälle" wird es dann sicherlich auch noch Regelungen geben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen lieben Dank für Ihre schnelle Rückmeldung und den Link!
Bei fast 200 GF-Mitarbeitern ist die Zeit schnell rum... zumal wir ja nun auch die Steuer-ID bis zum Jahresende von allen Mitarbeitern benötigen. ;O)
Mit freundlichen Grüßen
Marene Schulze
Hallo Frau Schulze,
hierzu haben wir uns gerade ein Online-Seminar vom Steuerberaterverband S-H angehört. In der Online-Reihe "Stier im Talk" ist dies am 25.05.2021 Thema gewesen und war sehr informativ.
Vielleicht wird das Seminar noch einmal angeboten (evtl. auch von anderen Verbänden).
Viele Grüße
K. Flindt