Hallo, wie sieht es im Fall Friseure aus. Diese hatten ja Komlettschließung und ab 4.5 wieder offen. Jetzt natürlich möchten alle zum Friseur. Es entstehen anfangs Überstunden. Darf dies sein, solange KUG beantragt wird. Ist dies eine Ausnahme, da eigentlich keine ÜST zulässig sind? Sollte man hier eine Dokumentation führen, warum ÜST? Wie macht Ihr/Sie das ? Viele Grüße Erika Kettinger Die Anordnung von Überstunden während der Kurzarbeit ist grundsätzlich unzulässig. Sie wäre in der Regel ein Indiz dafür, dass der Arbeitsausfall nicht unvermeidbar ist. Überstunden können daher nur ausnahmsweise angeordnet werden, z. B. zur Ausführung dringender Reparaturarbeiten oder zur Abwicklung eines einzelnen Eilauftrags. Die im Kurzarbeitszeitraum geleisteten Überstunden haben jedoch Einfluss auf die Berechnung des Kug, da das Entgelt für die Überstunden beim Soll-Entgelt abzuziehen und beim Ist-Entgelt hinzuzurechnen ist. Damit erhält der Mitarbeiter vom Arbeitgeber zusätzlich das Arbeitsentgelt für die geleisteten Überstunden, andererseits vermindert sich sein Anspruch auf Kug.
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