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Urlaubsvergütung Baulohn

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letzte Antwort am 07.09.2021 14:35:04 von lorenz-keck
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Ulrike89
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Liebe Community,

 

ich bin absoluter Neuling in Sachen Baulohn. Jetzt habe ich eine Lohnabrechnung für einen Maler vorliegen, der zum 30.11. ausscheidet und alle bisher erworbenen Urlaubstage in Anspruch genommen hat. Ist es richtig so, dass beim Urlaub die Tage auf 0 gehen und bei der Urlaubsvergütung dennoch ein Betrag stehen bleibt?

 

 

Vielen Dank vorab.

cro
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Nachricht 2 von 6
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Ein Maler gehört zum Baunebengewerbe. Zuständig ist die https://www.malerkasse.de/

 

Es ist durchaus möglich das ein Restgeld übrig bleibt. Sie müssen klären, ob das gesondert abzugelten ist, da dieser Überhang evtl. beim bisherigen AG begründet wurde. Sprechen Sie evtl. mal mit der Malerkasse.

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Ulrike89
Beginner
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Hallo 🙂

 

ja, mit dem Baunebengewerbe ist mir bewusst. Hier habe ich mich vielleicht ungünstig ausgedrückt.

Und wie wäre dieses gesondert im Programm abzugelten? Wenn ich den Betrag mit der Lohnart 508 eingeben will, meldet das Programm eine Fehlermeldung, dass der erfasste Betrag den Urlaubsanspruch übersteigt? Mit der Malerkasse spreche ich dann noch. Mir wäre nur schon mal wichtig, wie ich das Problem im Programm lösen könnte.

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cro
Experte
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Kenne Lodas leider nicht.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


der Betrag, der im Urlaubsspeicher stehen bleibt, obwohl keine Urlaubstage mehr vorhanden sind, ermittelt sich aus der ausbezahlten Urlaubsvergütung des laufenden Monats.


Berechnet wird dieser Wert wie folgt:
Urlaubsvergütung KJ + zus. Urlaubsgeld (welches mit StLA 508 abgerechnet wurde) multipliziert mit dem Prozentsatz für den Urlaubsanspruch = Betrag, der im Urlaubsspeicher steht.


Die ausbezahlte Urlaubsvergütung + zus. Urlaubsgeld KJ wäre auch wieder Berechnungsgrundlage bei einem neuen Urlaubsanspruch. Scheidet der Mitarbeiter - wie in Ihrem Fall - aus, kann der Restbetrag auch in den nächsten Malerbetrieb mitgenommen werden. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
lorenz-keck
Einsteiger
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Ich habe den Fall im Bauhauptgewerbe. 

Austritt AN 31.08.2021  Resturlaub 16 Tage

Urlaubstage 16 genommen, jetzt steht hier noch ein Betrag ohne Urlaubstage. Ist das so Rechtens? Oder muss hier mind. 1 Urlaubstag noch stehen. 

Was muss ich tun. 

Habe die Lohnabrechnung hochgeladen, damit man weis, was ich meine. Siehe ? bei Resturlaub. 

 

Vielen Dank für die Hilfe

 

VG

Erika Kettinger

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letzte Antwort am 07.09.2021 14:35:04 von lorenz-keck
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