Hallo liebe Community,
nach Telefonat mit der SOKA-Bau wurde die Wegezeitentschädigung sowie die Inflationsausgleichsprämie (1.000,- €) im Baugewerbe für allgemeintariflich rückwirkend zum 01.01.2023 erklärt.
Leider kann ich hierzu nirgendwo etwas finden, so dass man dies schwarz auf weiß sieht.
Kann mir hier jemand helfen?
LG
Ines M.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Ines M.,
die Bekanntmachung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Tarifverträge im Baugewerbe wurde am 12.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Erklärung zur Allgemeinverbindlichkeit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.
Es besteht die Möglichkeit, dass der SOKA-BAU bereits Informationen zu einer anstehenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger vorliegen.
Wir können zu einer Allgemeinverbindlichkeit erst Stellung nehmen, wenn diese auch rechtsbindend veröffentlicht wurde.
@Jacqueline_Schön schrieb:
Die Erklärung zur Allgemeinverbindlichkeit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.
Wir können zu einer Allgemeinverbindlichkeit erst Stellung nehmen, wenn diese auch rechtsbindend veröffentlicht wurde.
Gibt es hier Neuigkeiten? Ich habe noch nichts von einer tatsächlichen Allgemeinverbindlichkeit lesen können.
LG PaHeld
Hallo PaHeld,
bisher wurde im Bundesanzeiger immer noch nichts veröffentlicht.
Es bleibt bis dato nur bei der Bekanntmachung.
wurde es jetzt für die IAP bekanntgegeben?
Ja die IAP muss bezahlt werden. Ist allgemeinverbindlich rückwirkend zum Februar 2023.
Die Zahlung teilt sich wie folgt auf:
Azubis bekommen 150,00 Euro bis Septemebr 2023; weitere 150,00 sind bis September 2024 zu zahlen.
Gewerbliche, Angestellte und Poliere bekommen 500,00 Euro bis Septembem 2023; weitere 500,00 Euro sind bis September 2024 zu zahlen.
Es darf jedoch gekürzt werden. Ebenfalls ist die Zahlung in Raten möglich.
vielen Dank
Guten Morgen,
das heißt auch Angestellte + Minijobber erhalten die 500 € ?
Hallo,
auch Angestellte und Minijobber erhalten die IAP.
Wir berechnen für die Teilzeitangestellten die IAP prozentual ausgehend von der wöchentlichen Arbeitszeit.
LG
Ines M.
Vielen Dank.
Jetzt noch eine letzte Frage IAP : gilt nur allgeinverbindlich für das Bauhauptgewerbe nicht für Maler oder?
Hallo Lorenz-Keck,
schau mal hier nach:-)
https://www.handwerk.com/inflationspraemie-welche-gewerke-muessen-sie-2023-zahlen
LG
InesM.
Liebe Ines,
danke für deine Hilfe, hast mir sehr geholfen.
VG
Ja, aber bitte entsprechen kürzen. Nach Betriebszugehörigkeit und Arbeitszeit im Unternehmen. Im Jahr 2023 durch 11 Monate zu teilen und mit VOLLEN Beschäftigungsmonaten zu multiplizieren. Genauso ist die Arbeitszeit lt. TV zu kürzen. Bei Minijobber und TZ Beschäftigten würde die Berechnung so aussehen (500 € / 40 Std. * Wochenstd. im Betrieb) .
Es sei denn der Arbeitgeber möchte den vollen Betrag zahlen. Natürlich sind Zahlungen bis 3.000,-€ an jeden Arbeitnemer möglich. Das ist jedoch freiwillig. Die im TV geregelte Beträge sind Pflicht!
Hallo,
ich muss schon wieder nerven.
Gilt die IAP und Wegegeldentschädigung auch für Baunebengewerbe?
Hallo,
im allgemeinen BRTV Maler ist dies nicht Bestandteil soweit mir bekannt.
Es kann jedoch im Innungsverband (o. ä.) Bestandteil sein.
Da müssten Sie die Zugehörigkeit des Betriebes abklären.
VG
Regi
Beim Maler war es mir klar.
Es geht um ein Fliesenleger. Soka führt er ab, er sagt aber er gehört zum Baunebengewerbe.
Lt. Google ist dem so, war mir bisher auch nicht klar
Fliesenleger bin ich raus....
Aber im allgemein gültigen BRTV dürfte zumindest die IAP nicht drin sein, da diese ja nicht generell zu zahlen ist.
Ob es da eine besondere Vereinbarung gibt 🤔 keine Ahnung.
VG
Regi
Der Fliesenleger ist zwar Baunebengewerbe, aber unterliegt dennoch dem BRTV . Habe den TV grad nicht zur Hand. Im TV ist sehr genau beschrieben wer (welche Gewerke) alles vom TV umfasst wird.
? Wie meinen Sie das? Die IAP ist nicht allgemein zu zahlen? Aber selbstverständlich! Der Tarifvertrag IAP wurde im Baugewerbe für allgemeinverbindlich erklärt.