Guten Morgen, soweit verstehe ist es, jedoch steht lt. Dok. 5303131 (siehe Anhang), das die Urlaubstage korrigiert werden müssen. Sonst hätte der Teilzeitbeschäftigte (Beginn 1.9.2021) lt. Abrechnung 2 Tage Urlaub sich erarbeitet, dass sind bis Dezember 8 Tage , aber Anspruch hätte er nur für 6,67 Tage.... Im Anhang eine Info von der Malerkasse "es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung" Zur Zeit stehen bei mir 2 Tage /Bruttoarbeitlohn x 9,5= x € Urlaub.... Muss ich nicht die 2 Tage Urlaub korrigieren. ? Wenn ja, steht jetzt bei mir nur 1 Tag (bis Dez. sind es dann 4 Tage), Anspruch hätte er aber 6,67 (gerundet ?) Ich stehe auf der Leitung🙄. Viele Grüße
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