Hallo Community, ich benötige Hilfe bei der Liquidation einer GmbH. Es ist das erste Mal das ich eine Liquidation durchführen muss, von daher habe ich hier einige Fragen. Der Gesellschaftsbeschluss besagt, dass die Gesellschaft mit Ablauf des 31.12.2022 beendet ist und die Liquidation beginnt. Ich habe daher als Abwicklungs-Anfangsvermögen die Steuerbilanz des 31.12.2022 zugrunde gelegt. Das Sperrjahr beginnt dann am 01.01.2023. Frage: Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 noch diverse laufende Geschäfte getätigt, sprich: Wareneinkäufe, Warenverkäufe etc. Nach meinen Recherchen sind laufende Geschäfte während des Sperrjahres oder allgemein während der Liquidation nicht vorgesehen. Was mache ich denn jetzt mit diesen Sachverhalten? Umsatzsteuerlich wurden hier regulär Voranmeldungen abgegeben. Der Gesellschafter bzw. jetzt Liquidator hat bereits im Mai 2023 das Stammkapital (25.000 €) entnommen. Ich habe dies als Gewinnausschüttung (Nettoausschüttung 25.000 €) im Jahr 2023 behandelt, die Kapitalertragsteuer berechnet und angemeldet. Die Steuer wurde im Jahr 2025 nachgezahlt. Frage: Nach meinen Recherchen sind Gewinnausschüttungen während der Liquidation gar nicht vorgesehen. Habe ich hier schon einen Fehler mit der KapESt gemacht? Der Liquidator hat im Jahr 2023 nicht alles versilbert (Anlagevermögen, das er mittlerweile selbst im Rahmen seiner selbstständigen Tätigkeit nutzt) und auch nicht alle Forderungen eingetrieben (ein Darlehen an seine eigene GbR), obwohl diese werthaltig waren. Daneben wurden auch Verbindlichkeiten (an ihn und seine Ehefrau) nicht beglichen. Frage: Was mache ich mit diesen Positionen? Liegen hier nicht vGA’s vor? Das restliche Inventar hat ja einen Wert (verminderte Vermögensmehrung) und das Darlehen hätte eingetrieben werden müssen. Was ist mit den Verbindlichkeiten? Da diese Sachverhalte noch nicht geklärt waren, habe ich dem Finanzamt mitgeteilt, dass die Liquidation im Jahr 2024 abgeschlossen wird. Es wurden daher für 2023 Steuerbescheide mit 0 € erlassen, mit dem Vermerk Liquidation und dem angepeilten Ende zum 31.12.2024. Ich möchte daher die Abwicklung im VZ 2024 vornehmen. Der Liquidator hat Ende 2024 das gesamte restliche Kapital der Gesellschaft (83.000 €) entnommen und das Geschäftskonto aufgelöst. Frage: Ich bin hier komplett überfragt. Wie behandele ich diese Auszahlungen in der Schlussbilanz? Durfte der Liquidator das gesamte Kapital zu diesem Zeitpunkt schon entnehmen, obwohl die Schlussauskehrung, die Steuerrückstellungen, die Kosten des Steuerberaters etc. noch gar nicht feststanden und beglichen wurden? Der Liquidator hat bei seinem Notar das Ende der Liquidation bekannt gegeben, das Amtsgericht hat die Gesellschaft Anfang 2025 aus dem Handelsregister gelöscht. Der HR-Auszug liegt mir vor. Frage: Dies verwirrt mich ebenfalls. Wie kann der Notar bzw. das Amtsgericht hier die Löschung durchführen, obwohl die Liquidation beim Finanzamt noch gar nicht beendet ist und die Steuererklärungen noch gar nicht abgegeben wurden? Nach meinen Recherchen wird im Rahmen der Liquidation das Abwicklungs-Endvermögen mit dem Anfangsvermögen saldiert, dies ergibt das Ergebnis der Liquidation. Frage: Wie ermittle ich das Endvermögen? Kann ich dieses auch anhand der Liquidations-Schlussbilanz ableiten? Wie werden die o.g. Sachverhalte, insbesondere die frühzeitigen Auskehrungen, in der Bilanz gewürdigt? Was ist hier mit der KapESt? Welchen Sinn hat die Liquidations-Schlussbilanz? Frage: Was ist mit der KSt und GewSt der GmbH? Wie ermittle ich hier die Steuer, sofern überhaupt eine anfällt? Frage: Ich empfinde die Thematik ohnehin schon komplex und verworren. Wie setze ich das ganz mit der Datev um? Die Anleitungen der Datev zur Liquidation sind zwar ganz nett, konnten mir aber bei diesen Fragestellungen nicht wirklich weiterhelfen Frage: Wie erfasse ich den Sachverhalt beim Anteilseigner im Rahmen des § 17 Abs. 4 EStG? Wenn ich es richtig verstanden habe, wandert das Stammkapital (25.000 €) ins steuerliche Einlagekonto und wird gegenübergestellt mit den Anschaffungskosten. Diese betragen ja auch 25.000 €. Das steuerliche Einlagekonto hat bislang einen Wert von 0 €. Der Gewinn nach § 17 EStG wäre somit 0 €. Ist das korrekt? Entschuldigt die vielen Fragen, es ist meine erste Liquidation. Über Hinweise und Tipps würde ich mich sehr freuen.
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