Guten Morgen,
ein AN scheidet nach langer Krankheit aus dem Unternehmen aus. Er wird auch künftig nicht mehr im Baugewerbe arbeiten können.
1) den Entschädigungsantrag muss doch der AN direkt bei der SOKA stellen?
2) Mindesturlaubsvergütung für Krankheitsstunden, müssen wir abrechnen, da kein Entschädigungsanspruch, richtig?
Ich habe das noch nie gehabt. Wie rechne ich dies ab bzw. gibt es hierzu ein Dokument, welches ich auch verstehe 😂😂
Besonderheiten bei der Verfallsregelung Der Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung für Krankheitsstunden ohne Lohnfortzahlung verfällt abweichend von der üblichen Regelung nicht mit Ablauf des Jahres, das auf die Entstehung des Anspruches folgt (Folgejahr), sondern erst zum 31.03. des danach folgenden Jahres. ACHTUNG: Ein Entschädigungsanspruch gegenüber SOKA-BAU besteht nicht!
Kann mir hier jemand helfen
Vielen Dank
VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ob ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung oder ein Entschädigungsanspruch besteht, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die SOKA-Bau. Da für beide Ansprüche in der Regel auch die SOKA-Bau die Auszahlung übernimmt.