Hallo, guten Morgen,
wer kann mir hier helfen, bzw. schreiben, wenn er so einen Fall schon hatte.
Gesell.GF bekommt ab 1.4.22 bis 30.11.22 volle Leistung aus der Berufsunfähigkeitsvorsorge mit mtl. 360 € (Allianz Rückdeckungsversicherung) . Das Dienstverhältnis läuft weiter, ist nicht beendet. Versicherung läuft ab 1.12.22 aus.
Es handelt sich hierbei um eine Firmenrückdeckungsversicherung.
Leistungsansprüche gegen über der Firma/GmbH (Firma bekommt die mtl. Zahlung). Der AN hier Gesell.GF bekommt die 360 € mtl. von der GmbH überwiesen.
Frage:
stellt die Überweisung an den AN zugeflossener Arbeitslohn dar und muss dieser der Lohnsteuer unterworfen werden.
Im Lexikon für das Lohnbüro finde ich hierzu leider nichts und im Internet komme ich auch nicht weiter
ggf. auch welche STAMMLOHNART...
Viele Grüße und bereits vorab ein kleines Dankeschön
VG
Erika Kettinger
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Erika Kettinger,
leider können wir Sie hierzu rechtlich nicht beraten.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung an den zuständigen Versicherungspartner.
Vielleicht hat noch jemand aus der Community ähnliche Erfahrungen, die er an dieser Stelle teilen möchte? 😊