Hallo guten Morgen,
ich finde kein passendes Dok. zu folgendem Thema.
Ich habe Oktober abgerechnet, November wird erst am 8/9.12 abgerechnet. Jetzt hat ein AN die Krankenkasse zum 01.12. gewechselt. Die Krankenkasse möchte bereits jetzt schon die Anmeldung, kann diese jedoch noch nicht abrufen. Über SV Net könnte ich es machen, jedoch widerstrebt mir. Wie kann ich vor der Dez. Abrechnung die Anmeldung per DÜ übermitteln?
Danke für die Hilfe
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@lorenz-keck schrieb:Die Krankenkasse möchte bereits jetzt schon die Anmeldung,
Ich möchte auch viel - das heißt aber noch nichts.
Eine Anmeldung ist mit der nächsten Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dem Anmeldedatum zu erstellen. Somit ist es ausreichend, die Meldung mit der Dezember-Abrechnung zu erstellen, wenn diese spätestens am 11.01.2021 durchgeführt wird.
Ein vorzeitiger Abruf bei einem Krankenkassenwechsel ist nicht möglich.
Aber wenn die Krankenkasse die Meldung vorher haben will, kann diese sicherlich auch eine Rechtsgrundlage für eine vorherige Anforderung angeben...
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank