Hallo liebe Communty,
wir haben einen Baulohn übernommen.
Auf dem Urlaubsnachweis stehen Verfügbarer Anspruch (S-KUG 12/2022)ab 1.4.2023 157,11 €.
1) kann dieser Betrag über die Lohnabrechnung ausgezahlt werden, wenn ja wie (welche Lohnart)
2) oder wird dieser Betrag automatisch bei Buchung Urlaub mit herangezogen und ich muss nichts tun
3) oder muss der Arbeitnehmer tätig werden und über Antrag bei der SOKA diesen Betrag selbst anfordern?
Wer kann mir hier helfen.
Vielen Dank
VG
Erika Kettinger
Hallo Frau Kettinger,
diese Werte vom Urlaubsnachweis müssen unter Baulohn in den Vortragswerten erfasst werden, dann erscheinen sie beim betreffenden AN auf der Abrechnung und können abgerechnet werden.
Hilfreich ist hier auch die Dok.-Nr. 5303033
Vielleicht konnte ich Ihnen ja helfen 😊
Liebe Grüße
Alexandra Irle
Das Dok. ist mir bekannt.
Trotzdem vielen Dank