Hallo @Fischer- Vom Grundsatz, dass ein echter Freigabeworkflow für Rechnungen (scheinbar) nicht besteht, bin ich bei Ihnen. An dieser Stelle könnte/müsste erheblich nachgebessert werden. Daher ist mein "Vorschlag" unvollständig und nicht optimal. Vielleicht fällt mir noch etwas besseres ein, daher für mich zum Verständnis: Wie wurden bisher Rechnungen geschrieben? Aus ihrem Hinweis auf die Postmappe könnte ich schließen, dass zunächst die Rechnung erstellt (incl. Vergabe der Rechnungsnummer), ausgedruckt und dann dem Berufsträger vorgelegt wurde. Der Fall, dass die Rechnung "richtig" ist, lässt sich mit diesem Vorgehen für mich uneingeschränkt nachvollziehen. Für den Fall, dass die Rechnung korrigiert werden muss, ist mir das bisherige Vorgehen unklar. Die Korrektur einer solchen Rechnung bedeutet doch: Strornieren der Rechnung, Korrektur des (neuen) Entwurfs, Erstellen der neuen Rechnung (Vergabe der Rechnungssummer), Ausdruck zur Freigabe, wenn freigegeben: Versand an Adressaten; wenn erneuter korrekturbedarf: Storno der Rechnung, korrektur, Rechnungsnummernvergabe, etc. Soweit bisher zur Freigabe keine Rechnungsnummern vergeben wurden, sondern die Rechnungen(-sentwürfe) ausgedruckt, dem Berufsträger vorgelegt und nachfolgend bei Freigabe mit Rechnungsnummer versehen wurden, handelt es sich bis zum Versand ebenfalls nur um Entwürfe. Daher schildern Sie mir bitte kurz ihre bisherige Vorgehensweise. Sofern die eigentliche Zielrichtung "nicht vergessen" und "Dokumentation der Freigabe" ist, ist die Postmappenlösung m.E. die beste Variante; denn bis zur Freigabe liegt der Entwurf in der Postmappe des Berufsträgers. Zugleich wird, jedenfalls beim Einsatz des Mehrwertpaketes, auch dokumentiert, wer wann die Ausgangsnachricht in der Postmappe bearbeitet hat. Denn im Grunde hat sich mit der e-Rechnung - jedenfalls bis 31.12.2027 - nicht wirklich etwas geändert. Die E-Rechnung ist "nur" eine Rechnung die maschinell lesbar sein muss.
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