Wann die Kurzarbeit im Monat beginnt, ist egal.. für die Berechnung des Ausfalls gilt immer der ganze Monat. Bei einer 38,5 Stunden Woche sind das also 161,7 Stunden Monatssoll im Januar. Davon müssen bei mindestens 10% der Gemeldeten 10% Entgeltausfall erreicht werden (Corona KUG); also mindestens 16,17 Stunden. Wenn die Kurzarbeit erst Ende Januar beginnt (im schlimmsten Fall erst in der letzten KW) werden die 10% Entgeltausfall nicht erreicht, da ja nur 8,5 Stunden Kurzarbeit (30 statt 38,5 Stunden) pro AN zusammenkommen. Hoffe habe den Sachverhalt richtig verstanden. Gruß Flitze Ach.. und die monatliche Arbeitszeit muss natürlich mit dem richtigen Soll (38,5 Stunden) gefüllt werden.
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