Liebe Community,
ich habe einen Personal-Fall, mit dem ich nicht weiterkomme: eine Mitarbeiterin ist Ende März 2019 ausgeschieden.
Es wurde versehentlich oder "automatisch" eine Rückrechnung (aufgrund rückwirkender Tariferhöhung TV-L) des Gehalts angestoßen. Somit kam es zu einer Überzahlung, die durch Rück-Überweisung des Betrages durch die ehemalige Mitarbeiterin wieder ausgeglichen wurde.
Wie kann ich nun die Rückzahlung des Betrages- und somit den Ausgleich der Überzahlung- in Lodas darstellen? Über "Erfassungstabellen-Nachberechnung Standard" bekomme ich es nicht hin, da der Betrag entweder als Auszahlungsbetrag oder aber Minus-Betrag dargestellt wird, nicht aber als Ausgleich der Überzahlung.
Zur Info: Ich kann nur rückwirkend bis 03/2019 eingeben, da danach keine Beschäftigung mehr vorliegt (das meldet Lodas auch, wenn ich versuche den Ausgleich in dem Monat, wo die RR angestoßen wurde einzugeben).
Kann mir jemand helfen? Vielen Dank im voraus!
Hallo,
ist die Überzahlung in 03/2019 entstanden, können Sie im aktuellen Bearbeitungsmonat über Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Nachberechnung Standard diesen Betrag mit einer eigenen Netto-Bezugslohnart für 03/2019 gegenbuchen.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Überzahlungen verrechnen (LODAS) .
Liebe Frau Heinlein,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Überzahlung ist im Dezember 2019 entstanden, die Mitarbeiterin war hier bereits ausgeschieden. Es wurde im Dezember eine Rückrechnung auf März 2019 angestoßen (Austrittsmonat), die zu einer Überzahlung führte. Der Betrag ist von ihr wieder zurück überwiesen worden. Wenn ich für 03/2019 eine Nettobezugslohnart über den Betrag der Überzahlung eingebe, erhält die Mitarbeiterin erneut eine Auszahlung als Rückrechnung auf 03/2019, wenn ich es als Abzug eingebe, erscheint eine erneute Überzahlung.
Haben Sie eine weitere Idee, was ich eingeben muss?
Viele Grüße CO
Hallo,
wenn Sie eine Überzahlung aus einem Vormonat korrigieren möchten, können Sie diese über einen Nettobezug über die Nachberechnung gegenbuchen.
In Ihrem Fall ist die Überzahlung mit einer Nachberechnung auf März 2019 im Abrechnungsmonat Dezember 2019 entstanden.
Sie können im Dezember in den Bewegungsdaten über Erfassungstabellen I Nachberechnung Standard für den Monat 03/2019 den Betrag der Überzahlung im Plus eingeben. Erfassen Sie den Bearbeitungsschlüssel 3 und einen entsprechenden Nettobezug. Wenn die Überzahlung beispielsweise 100 Euro beträgt und Sie buchen 100 Euro als Nettobezug im Plus. So hebt sich die Überzahlung auf und wird nicht mehr in den Abrechnungsmonat Dezember übernommen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
die Mitarbeiterin ist zum 31.03.2019 ausgetreten. Wenn ich in 12/2019 Eingaben für 03/2019 mache, "meckert" Lodas, dass der gewählte Bearbeitungsmonat (12/2019) kleiner ist als der letzte abgerechnete Monat (01/2019), weshalb die Eingabe wie von Ihnen beschrieben nicht möglich ist. Oder verstehe ich Sie falsch?
Viele Grüße
CO
Hallo CO,
meinen Sie 01/2020? Haben Sie die Abrechnung Januar 2020 evtl. schon vorgenommen?
Wenn ja, ist die Erfassung, wie von Herrn Stein beschrieben, leider nicht mehr möglich. Dann ist die Eingabe im Bearbeitungsmonat 01/2020 vorzunehmen.
Hallo,
ich habe ähnliches Problem. Austritt 10/20, die Überzahlung wurde im Juni 21 von der ehemaligen MA zurücküberwiesen. Ich bekomme es nicht hin, dass die Überzahlung über den Jahreswechsel erhalten bleibt (für die Fibu) und in 2021 ausgeglichen wird.
Über Nachberechnung Standard geht es nicht, da der MA nicht beschäftigt ist.
Hallo,
das Verrechnen der Überzahlung im aktuellen Jahr ist so leider nicht darstellbar.
Dies ist nur im Austrittsmonat möglich. Bitte verbuchen Sie den Wert in der Fibu manuell.