Hallo zusammen,
Wir haben den Dezember 24 bereits abgerechnet und nun muss ein Austritt in 6/23 erfasst und die Abrechnungen korrigiert werden.
Soweit klappt es auch per Wiederabrechnung 12/24, nur die Beträge 12/24 die abgerechnet wurden, werden nicht als abgerechnet bei der Überzahlung berücksichtigt. Das geht erst wenn ich in 1/25 die Korrektur mache, jedoch ist das nicht zielführend, da 2023 nicht korrigiert wird.
Wie bekomme ich nun die bereits bezahlten Beträge aus 12/24 ebenso korrigiert? Manuelle Buchung klappt nicht.
@rinchen schrieb:
Wie bekomme ich nun die bereits bezahlten Beträge aus 12/24 ebenso korrigiert? Manuelle Buchung klappt nicht.
Die müssen Sie manuell in 12/2024 als Nettoabzug "bereits bezahlt" o.ä. abziehen.
Was haben Sie denn in welchem Monat als manuelle Buchung erfasst, dass das nicht klappt?
Hallo,
ich kann den Nettoabzug nur erfassen, wenn das Austrittsdaum im Anschluss eingegeben wird. Aber dennoch wird es nicht verarbeitet bei der Probeabrechnung.
Sie müssen die Erfassung im Bearbeitungsmonat Dezember 2024 vornehmen, damit die bei einer Wiederabrechnung berücksichtigt wird.
Es darf nicht als Nachberechnung in 01/2024 eingetragen werden.
Die Erfassung ist in 12/24 getätigt.
Ich habe mir nun mit einem Beschäftigungstag im Monat Dezember 2024 Abhilfe geschaffen. So korrigiert es bis 2023 zurück und der Nettoabzug Dezember wird berücksichtigt.