abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abrechnung geldwerter Vorteil Firmenwagen mit Fahrtenbuch (LODAS)

5
letzte Antwort am 13.07.2020 06:18:12 von björn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
biancawetzel
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
1704 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich versuche gerade den geldwerten Vorteil bei der Nutzung eines Firmenwagens mit Fahrtenbucht abzurechnen.

Den Preis pro KM für Privatfahrten bzw. Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte habe ich ermittelt.

Kann mir jemand sagen, wie ich das jetzt korrekt in LODAS eingebe, damit ich eine richtige Abrechnung bekomme?

Ich habe es über Bewegungsdaten, Bruttobezug und Lohnart 873 bzw. 874 versucht. Aber der von mir eingegebene Bruttobetrag wird in der Probeabrechnung immer um eine 100,- € hochgesetzt.

 

Hat jemand eine Lösung oder Idee für mich???

 

Vielen Dank im voraus!

 

MfG

Bianca Wetzel

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 6
1700 Mal angesehen

Hallo Frau Wetzel,

 

wir haben für solche Fälle eine Lohnart mit dem Text "Fahrtenbuch" angelegt und die dann in der Entlohnung entsprechend hinterlegt, dass diese dann monatlich abgerechnet  wird.

 

Bei der Schlussrechnung haben wir eine weitere Lohnart mit dem Text "Korrektur Fahrtenbuch" die dann über die Bewegungsdaten eingetragen wird.

 

Gruß

Björn

biancawetzel
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 6
1686 Mal angesehen

Hallo Herr Meister,

danke für die Antwort.

Welche Stammlohnart haben sie den für die beiden Fälle genommen?

MfG

Bianca Wetzel

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 6
1679 Mal angesehen

Stammlohnart 235

0 Kudos
rinchen
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
1531 Mal angesehen

Hallo, 

 

Ich stehe vor dem selben Problem. 

 

Muss das Kfz dennoch als Firmenwagen erfasst und die Angaben für gelegentliche Nutzung eingetragen werden?

 

Wie ist die Lohnart kontiert und wie lautet die sv/Steuerschlüsselung? 

 

Viele Grüße 

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 6
1515 Mal angesehen

Wenn Sie den Firmenwagen über die Fahrtenbuch-Methode abrechnen, brauchen Sie diesen nicht zu hinterlegen.

 

Bei der Stammlohnart 235 sind alle Schlüsselungen korrekt hinterlegt und müssen nicht nachbearbeitet werden. Es muss lediglich noch eine Nettoabzugslohnart erfasst werden.

 

Die Stammlohnart 235 wird dann so kontiert wie die anderen Stammlohnarten zur PKW-Nutzung und bei der Nettoabzugslohnart kann die gleiche Lohnart verwendet werden wie für die 1%-Methode. Außerdem ist die Kontierung hier auch die gleiche.

 

 

Gruß

0 Kudos
5
letzte Antwort am 13.07.2020 06:18:12 von björn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage