Seit vergangenem Montag ist es im modernisierten Kassenbuch möglich, die Kassenminusprüfung abzuschalten. Das war beim alten Kassenbuch bereits möglich. Bei der Umstellung auf das Modernisierte Kassenbuch wurde die Prüfung des Kassenminus dann überraschend zur Pflicht. Mein Beitrag hat folgenden Hintergrund: Das Kassenbuch Online lässt sich für verschiedene Szenarien prima zweckentfremden. Als Beispiel nenne ich folgende Anwendungsfälle: Erfassung von Belegen, die vom Unternehmer privat bezahlt wurden und in der Buchhaltung als Privateinlage gebucht werden sollen. Hierfür kann man ein eigenes "Kassenbuch" online anlegen, bei dem als Gegenkonto eben nicht 1600 bzw. 1000 eingestellt wird, sondern ein Privatkonto, etwa 2180. Erfassung von Kreditkartenzahlungen und Kreditkartenabrechnungen. Der Mandant erfasst die Belege, die er mit der Kreditkarte bezahlt hat in einem eigenen Kassenbuch als Ausgabe und die Kreditkartenabrechnung als Einnahme. Der "Kassenbestand" muss dann auf Null stehen, sonst fehlt noch ein Beleg auf der Abrechnung. In beiden Fällen bekommt die Kanzlei durch diese Verfahrensweise fertige Buchungsvorschläge mit korrektem Sachkonto und Gegenkonto. Das Sachkonto kann vom Mandanten im Kassenbuch nur ausgewählt werden, wenn das dazu erforderliche optionale Erfassungsfeld eingeblendet ist (Einstellungen Kassenbuch). Beide Anwendungsfälle setzen voraus, dass die Kassenminusprüfung abgeschaltet werden kann. Das geht jetzt erfreulicherweise wieder - ein herzliches Dankeschön an die Entwicklung. Es freut uns als Anwender, wenn unsere hin und wieder Wünsche umgesetzt werden.
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