@deusex schrieb: @f_mayer schrieb: @deusex schrieb: Am Montag kam die Anlage bei mir auf die am Besten gesicherte E-Mail-Adresse an, was schon beunruhigend ist, da auf dieser Adresse fast kein spam, phis & Co. eingehen. "Sehr geehrte steuerpflichtige Person . . ." "Vom Bundeszentralamt", aber das Bild vom "Finanzamt" . . . Nun, für den Laien eine echte Falle. Was mich stutzig machen würde/sollte: "Die Bearbeitungszeit nach Ihrer Bestätigung beträgt in der Regel 3-5 Werktage" Aus Erfahrung kann ich sagen, dass das um etwa den Faktor 100 falsch ist. Naja, da gibt es für den Fachmann noch deutlich Anderes, was stutzig macht, daher auch: "Für den Laien ! . . . aus Erfahrung kann ich behaupten, dass nicht selten, einfache Fälle, 10 Tage nach Übermittlung der Steuererklärung der Bescheid zugeht und längstens i.d.R. nach 3 Monaten veranlagt ist (also 90 Tage). In dem Schreiben wird allerdings bereits auf die abgeschlossene Bearbeitung und eine festgestellten Erstattungsbetrag (also beschieden) hingewiesen. Faktor 100, also 300 - 500 Tage wüsste ich nicht, in welchem Kontext das gemeint sein soll. Bundeszentralamt für Steuer meinte ich, nicht das Finanzamt. Kapitalertragsteuererstattung für im Ausland ansässige, Bearbeitungszeit bis zu zwei Jahren.
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