Hallo, verändern Sie bitte nicht die Steuer- und SV-Behandlung der BAV-Lohnarten. Bei einer Änderung funktioniert die korrekte Abrechnung der betrieblichen Altersvorsorge nicht mehr. Klären Sie mit der Agentur für Arbeit, wie dieser Sachverhalt rechtlich zu behandeln ist. Wenn Sie nicht möchten, dass die BAV die KUG-Berechnung beeinflusst, lassen Sie die Lohnart unter Mandantendaten | Lohnarten, Register KUG nicht in die Berechnung des Soll-Entgeltes einfließen. Das Ist-Entgelt kann durch eine manuelle Buchung der Stammlohnart 412 "Korrektur Istentgelt" verändert werden. Viele Grüße, Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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