Hallo,
ein Mitarbeiter war in Zwangsquarantäne und hatte auch noch KUG. Soweit war alles in Ordnung: Abrechnung ohne Unterbrechung erstellt, dann mit Unterbrechungsgrund "Entschädigungszahlung wegen Quarantäne". Soll- und Istentgelt waren nachvollziehbar.
Dann wurde das ausgefallene Bruttoentgelt und das ausgefallene Nettoentgelt eingegeben mit LA 480 und 481 und jetzt kommt bei der Probeabrechnung die Fehlermeldung, dass kein KUG abgerechnet werden kann, weil das Istentgelt höher ist als das Sollentgelt.
Dies resultiert daraus, dass das ausgefallene Bruttoentgelt (LA 480) nicht beim Sollentgelt, aber beim Istentgelt mit berücksichtigt wird.
Ist das korrekt so???
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das selbe habe ich auch.
Außerdem habe ich noch den Fall, dass jemand krank war und dann in die Quarantäne geschickt wurde. Wie würdet ihr das abrechnen? Krank bis zum Ende der Krankmeldung und dann Quarantäne oder Quarantäne direkt ab beginn?
Krank bis zur Quarantäne, da es dafür die AAG-Erstattung gibt.
Für die Zeit in Quarantäne, also eine behördlich angeordnete Quarantäne, kann der Arbeitgeber eine Erstattung der Lohnfortzahlung bei der Behörde beantragen.
Wie das genau abzurechnen ist, weiß ich auch noch nicht.
Wenn nur der Arzt gesagt hat, dass der MA in Quarantäne soll...ohne AU für die Zeit wär das wohl eher eine unbez. Fehlzeit.
Hätte ich auch so gemacht also AAG bis zum Vortag der Quarantäne und dann Quarantäne.
bleibt aber wie wir es schaffen KUG und Quarantäne abzurechnen. Ich habe genau den selben Fall und bekomme auch für KUG die Fehlermeldung mit Ist und Soll
Hallo,
bitte prüfen Sie die Auswertung 102. - Vermutlich wird auf dieser die Stammlohnart 480 doppelt berücksichtigt:
Einmal mit der Stammlohnart 480 und einmal durch die KUG-Aufstockung auf den vollen Monat. Richtig?
Wenn ja, ist in diesem Fall die Korrektur des Ist-Entgelts notwendig, damit die Abrechnung von Kug möglich ist.
Bitte buchen Sie hierfür über die Bewegungsdaten den Betrag der Stammlohnart 480 mit dem Bearbeitungsschlüssel 2 und der Stammlohnart 412 (Korrektur Ist-Entgelt) mit Minus.
vielen herzlichen Dank!!!!
Hallo,
das mit der Stammlohnart 412 funktioniert leider nicht.
Wenn ich für den MA Quarantäne abrechne, dann kann ich KUG nicht abrechnen.
Hilfe 🙂
Hallo,
können Sie genauer beschreiben, warum die Buchung mit der Stammlohnart 412 nicht funktioniert?
Erhalten Sie bezüglich der Abrechnung des Kurzarbeitergeldes eine Fehlermeldung?
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG