Hallo,
ein Mitarbeiter war in Zwangsquarantäne und hatte auch noch KUG. Soweit war alles in Ordnung: Abrechnung ohne Unterbrechung erstellt, dann mit Unterbrechungsgrund "Entschädigungszahlung wegen Quarantäne". Soll- und Istentgelt waren nachvollziehbar.
Dann wurde das ausgefallene Bruttoentgelt und das ausgefallene Nettoentgelt eingegeben mit LA 480 und 481 und jetzt kommt bei der Probeabrechnung die Fehlermeldung, dass kein KUG abgerechnet werden kann, weil das Istentgelt höher ist als das Sollentgelt.
Dies resultiert daraus, dass das ausgefallene Bruttoentgelt (LA 480) nicht beim Sollentgelt, aber beim Istentgelt mit berücksichtigt wird.
Ist das korrekt so???
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.
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